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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 5-. —
(Nr. 9258.) Allerhöchster Erlaß vom 17. November 1887, betreffend die Beauftragung
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm mit der Stellvertretung
Seiner Majestät des Königs in den laufenden Regierungsgeschäften.
n Betracht der Wechselfälle Meiner Gesundheit, welche Mich vorübergehend
zur Enthaltung von Geschäften nöthigen, und in Betracht der Krankheit und ver-
längerten Abwesenheit Meines Sohnes, des Kronprinzen Kaiserliche und König-
liche Hoheit, beauftrage Ich Euere Königliche Hoheit in allen Fällen, wo Ich
einer Vertretung in den laufenden Regierungsgeschäften und namentlich in der
Unterzeichnung von Ordres zu bedürfen glauben werde, mit dieser Vertretung,
ohne daß es für die einzelnen Fälle einer jedesmaligen besonderen Ordre bedarf.
Abschrift dieser Ordre habe Ich dem Staatsministerium, dem Militär-
Kabinet, dem Civil-Kabinet und dem Ministerium Meines Hauses mitgetheilt.
Berlin, den 17. November 1887.
Wilhelm.
Fürst von Bismarck.
An des Prinzen Wilhelm Königliche Hoheit.
ch habe heute bezüglich Meiner Vertretung in den Fällen, wo Ich einer solchen
zu bedürfen glauben werde, an Seine Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm
die Ordre gerichtet, deren Abschrift Ich Ihnen zur Kenntnißnahme und Nach-
achtung hierbei mittheile.
Berlin, den 17. November 1887. "
Wilhelm.
Fürst von Bismarck.
An das Staatsministerium.
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Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Ges. Samml. 1888. (Nr. 9258.) 6
Ausgegeben zu Berlin den 8. März 1888.