Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  5-.  —

 

(Nr.  9258.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  17.  November  1887,  betreffend  die  Beauftragung
Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Wilhelm  mit  der  Stellvertretung
Seiner  Majestät  des  Königs  in  den  laufenden  Regierungsgeschäften.

n  Betracht  der  Wechselfälle  Meiner  Gesundheit,  welche  Mich  vorübergehend
zur  Enthaltung  von  Geschäften  nöthigen,  und  in  Betracht  der  Krankheit  und  verlängerten
  Abwesenheit  Meines  Sohnes,  des  Kronprinzen  Kaiserliche  und  Königliche
  Hoheit,  beauftrage  Ich  Euere  Königliche  Hoheit  in  allen  Fällen,  wo  Ich
einer  Vertretung  in  den  laufenden  Regierungsgeschäften  und  namentlich  in  der
Unterzeichnung  von  Ordres  zu  bedürfen  glauben  werde,  mit  dieser  Vertretung,
ohne  daß  es  für  die  einzelnen  Fälle  einer  jedesmaligen  besonderen  Ordre  bedarf.

Abschrift  dieser  Ordre  habe  Ich  dem  Staatsministerium,  dem  Militär-Kabinet,
  dem  Civil-Kabinet  und  dem  Ministerium  Meines  Hauses  mitgetheilt.
Berlin,  den  17.  November  1887.
Wilhelm.

Fürst  von  Bismarck.
An  des  Prinzen  Wilhelm  Königliche  Hoheit.

ch  habe  heute  bezüglich  Meiner  Vertretung  in  den  Fällen,  wo  Ich  einer  solchen
zu  bedürfen  glauben  werde,  an  Seine  Königliche  Hoheit  den  Prinzen  Wilhelm
die  Ordre  gerichtet,  deren  Abschrift  Ich  Ihnen  zur  Kenntnißnahme  und  Nachachtung
  hierbei  mittheile.

Berlin,  den  17.  November  1887.  "
Wilhelm.
Fürst  von  Bismarck.

An  das  Staatsministerium.

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Redigirt  im  Bureau  des  Staatsministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Ges.  Samml.  1888.  (Nr.  9258.)  6

 

Ausgegeben  zu  Berlin  den  8.  März  1888.