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Preußen und der norddeutsche Bund.
sehr viel Werth hätte das nicht: der König würde, wenn er Bundesgenossen
hätte, diese Abmachungen als erzwungen und erschlichen betrachten, und die
Befestigung der Situation, die wir aus einem solchen Abkommen Hannover,
Europa und der Umgebung des Königs Georg gegenüber herleiten, die haben
wir auch durch dieses Abkommen in vollem Maße. Twesten für: Jedoch
nur unter der Pression der vollendeten Thatsache. Bismarck: Der Vorredner
behauptet, ich hätte geringschätzig von den Rechten dieses Haufes gesprochen,
aber ich habe bloß gesagt, daß ich das Recht des Königs Georg auf
eine Entschädigung nie einer besonderen Erwägung unterzogen habe und
möchte nicht gerne, daß unter der Geburtshilfe des Vorredners wieder ein
geflügeltes Wort entstehe, ähnlich wie jenes „Macht geht vor Recht“, was ich
auch nie gesagt habe. Sybel für seinen Antrag. Bismarck: Ich glaube
nicht zu irren, wenn ich annehme, daß die Ausführungen des Vorredners
theilweise auf dem factischen Irrthume beruhen, als ob die preußische Regierung
überhaupt jemals beabsichtigt, die Disposition über das Kapital in
die Hände des Königs Georg zu legen. Die Verwaltung wird immer eine
solche bleiben, daß sie, natürlich unter Zuziehung des Landtages und Zustimmung
der Agnaten, von der preußischen Regierung geführt wird.
Bei der Abstimmung wird der Antrag Sybel abgelehnt und das
Gesetz nach dem Antrage der Commission mit 254 gegen 113
Stimmen angenommen. (In der Minorität befinden sich ein Theil
der Schleswig-Holsteiner, die Fortschrittspartei, fast alle altländischen
National-Liberale und einige Mitglieder des linken Centrums; die
Majorität besteht aus den Conservativen, den Frei-Conservativen,
den Altliberalen, den anwesenden Polen und fast sämmtlichen Hannoveranern,
Kurhessen und Nassauern).
1. Febr. (Sachsen). Landtag: Die Regierung legt demselben eine
Novelle zum Strafgesetzbuch vor, durch welche die Todesstrafe abgeschafft
werden soll.
1.2. (Weimar). Der Landtag lehnt die Einführung des directen
allgemeinen Wahlrechtes mit 17 gegen 13 Stimmen ab.
3.2. Die geschäftsführende Commission des 36er Ausschusses beschließt
zu Frankfurt, namhafte Bewilligungen aus den noch seit 1864 verbliebenen
Geldern zur Wahrung und Unterstützung der deutschen Sache
gegenüber den dänischen Agitationen in Nordschleswig.
4. - 6. Febr. (Preußen). Abg.-Haus: Dreitägige Debatte über die
Gewährung eines Provinzialfonds an Hannover (Entwurf eines
Gesetzes betr. die Ueberweisung von Beständen des vormaligen hannov.
Domanial-Ablösungs- und Veräußerungs-Fonds an den provinzialständischen
Verband der Provinz Hannover).
Anträge: Die Commission beantragt die Zustimmung zu der Regierungsvorlage,
die der Provinz einen Betrag, welcher nach dem Rechnungsabschluß
von 1867 ein Aufkommen an Jahreszinsen von 550,000 Thlr. gewährt,
überweisen will, unter Verminderung der Summe um 50,000 Thlr.;
v. Kardorff beantragt die Ueberweisung von jährlich 500,000 Thlr.,
v. Diest die Bewilligung nur für dieses Jahr, v. Brauchitsch will jährlich
100,000, für die nächsten 10 Jahre aber noch außerdem 400,000 Thlr. verwilligt
haben; v. Bonin beantragt, den hannover'schen Domanialfonds bis
auf Weiteres als ein für sich bestehendes Ganzes zu verwalten, aus den