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B. Zum Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat
und für die Baubedürfnisse dieser Eisenbahnunterneh—
mungen:
a) von dem durch das Gesetz vom 28. März 1882
(Gesetz Samml. S. 21) bewilligten Kredit
von 32 411 300 Mark zur Deckung der erforderlichen
Mittel für die Bauausführung derjenigen
Bahnstrecken, für welche dem Bergisch-Märkischen,
dem Thüringischen, dem Berlin-Görlitzer,
dem Kottbus-Großenhainer und dem
Märkisch-Posener Eisenbahnunternehmen die
Konzession zum Bau und Betriebe verliehen ist 1000 000%% Mark)
b) von den durch das Gesetz vom 23. Februar
1885 (Gesetz= Samml. S. 43) bewilligten
Krediten, und zwar:
1) von 10 125 000 Mark zum Umtausch
von 20 250 000 Mark Stammeaktien der
Halle= Sorau- Gubener Eisenbahngesellschaft
in Staatsschuldverschreibungen der
4prozentigen konsolidirten Anleihe 31 05000
2) von 22781 250 Mark zum Umtausch von
20 250 000 Mark Stamm-Prioritätsaktien
derselben Eisenbahngesellschaft in
dergleihen 10 2000%
Summe b. . .. 41250,o Mark,
e) von den durch das Gesetz vom 28. März 1887
(Gesetz Samml. S. 21) bewilligten Krediten,
und zwar:
1) von 1028 600 Mark zum Umtausch von
7200 000 Mark Stammaktien der Oberlausitzer
Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldverschreibungen
der 3 ½ prozentigen
konsolidirten Anleihe. . . . . . . . . . .. ... 220000 Mark,
2) von 10 285 700 Mark zum Unmtausch
von 10 800 000 Mark Stamm-Prioritätsaktien
derselben Eisenbahngesellschaft
in dergleihen 29 70000
3) von 2 696 600 Mark zur Ausgabe von
Staatsschuldverschreibungen an Stelle
zu übertragen. 31 900%% Mark,
(r. 9387.)