Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

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B.  Zum  Erwerb  von  Privateisenbahnen  für  den  Staat
und  für  die  Baubedürfnisse  dieser  Eisenbahnunterneh—
mungen:

a)  von  dem  durch  das  Gesetz  vom  28.  März  1882
(Gesetz  Samml.  S.  21)  bewilligten  Kredit
von  32  411  300  Mark  zur  Deckung  der  erforderlichen
  Mittel  für  die  Bauausführung  derjenigen
  Bahnstrecken,  für  welche  dem  Bergisch-Märkischen,
  dem  Thüringischen,  dem  Berlin-Görlitzer,
  dem  Kottbus-Großenhainer  und  dem
Märkisch-Posener  Eisenbahnunternehmen  die
Konzession  zum  Bau  und  Betriebe  verliehen  ist  1000  000%%  Mark)
b)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  23.  Februar
1885  (Gesetz=  Samml.  S.  43)  bewilligten
Krediten,  und  zwar:
1)  von  10  125  000  Mark  zum  Umtausch
von  20  250  000  Mark  Stammeaktien  der
Halle=  Sorau-  Gubener  Eisenbahngesellschaft
  in  Staatsschuldverschreibungen  der
4prozentigen  konsolidirten  Anleihe  31  05000
2)  von  22781  250  Mark  zum  Umtausch  von
20  250  000  Mark  Stamm-Prioritätsaktien
  derselben  Eisenbahngesellschaft  in
dergleihen  10  2000%
Summe  b.  .  ..  41250,o  Mark,

e)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  28.  März  1887
(Gesetz  Samml.  S.  21)  bewilligten  Krediten,
und  zwar:
1)  von  1028  600  Mark  zum  Umtausch  von
7200  000  Mark  Stammaktien  der  Oberlausitzer
  Eisenbahngesellschaft  in  Staatsschuldverschreibungen
  der  3  ½  prozentigen
konsolidirten  Anleihe.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  ...  220000  Mark,
2)  von  10  285  700  Mark  zum  Unmtausch
von  10  800  000  Mark  Stamm-Prioritätsaktien
  derselben  Eisenbahngesellschaft
in  dergleihen  29  70000
3)  von  2  696  600  Mark  zur  Ausgabe  von
Staatsschuldverschreibungen  an  Stelle

zu  übertragen.  31  900%%  Mark,
(r.  9387.)