Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

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Uebertrag.  .  ..

3)  von  1700000  Mark  zur  Anlage  des
zweiten  Geleises  und  zu  den  dadurch
bedingten  Ergänzungen  und  Geleisveränderungen
  auf  den  Bahnhöfen  der
Strecke  Schönebeck-Güsten

4)  von  3000000  Mark  zur  Erweiterung
und  besseren  Ausrüstung  der  vorhandenen
Reparaturwerkstätten  und  Lokomotivschupdmdmen

Summee

1)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  21.  Mai  1883
(Gesetz  Samml.  S.  85)  bewilligten  Krediten,
und  zwar:

1)  von  1  000  000  Mark  zum  Bau  der  Eisenbahn
  von  Quedlinburg  über  Suderode
nach  Ballensttttt  .  ....

2)  von  625.000  Mark  zum  Bau  der  Eisenbahn
  von  Hemer  nach  Iserlohn

Summe  k.  ..  .

g)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  4.  April  1884
(Gesetz  Samml.  S.  105)  bewilligten  Krediten,
und  zwar:

1)  von  8950  000  Mark  zum  Bau  der  Eisenbahn
  von  Allenstein  über  Soldau  nach
Illoon  .  .  ..

2)  von  6  005  000  Mark  zum  Bau  der  Eisenbahn
  von  Jablonowo  nach  Soldau  ..

3)  von  3580  000  Mark  zum  Bau  der  Eisenbahn
  von  Posen  nach  Wreschen

4)  von  20  000  000  Mark  zur  Beschaffung
von  Betriebsmitteln  für  die  bereits  bestehenden
  Bahnn  ...

Summe  g.

h)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  7.  Mai  1885
(Gesetz  Samml.  S.  119)  bewilligten  Krediten,
und  zwar:

1)  von  3  100  000  Mark  zum  Bau  der  Eisenbahn
  von  Deutsch-Crone  nach  Callies

zu  übertragen.
Er.  9287

18583,15  Mark,

278,63
20  519%

252,17  Mark,
46%

49  189,70  Mark,.

3600  000/00  Mark,
300  00000
200  00000

80,12  -

127
2780,12  Mark,

411

600  o0d,o  Marl,