Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

— 140 — 
Gegen die Etatsvorlage für 1. April 1890/91 
  
  
  
Darunter 
——x2 Ausgabe. Jugang künftig Abgang 
5 wegfallend 
Mark Mark Mark 
Noch: Dauernde Ausgaben. 
Uebertrag 1 200 1 200 — 
4. Kanzleidiener ꝛc. . .. . ..... . . . . . . ... 240 240 — 
An Stelle des bisherigen Vermerks 
tritt der Vermerk: 
„(Dieser Fonds überträgt sich 
mit dem Fonds Kapitel 67 Titel G.)// 
Andere persönliche Ausgaben. 
An Stelle des bisherigen Vermerks tritt 
der Vermerk: 
– 
„(Dieser Fonds überträgt sich mit 
dem Fonds Kapitel 67 Titel 10.)“ 
Sächliche Verwaltungsausgaben. 
10.In dem hinter der Summe Titel 8 bis 10 
stehenden Vermerke tritt an Stelle des 
Wortes geinzelnen“ das Wort beiden“. 
Summe Kapitel 19 und A. III 1 440 1440 
  
A. IV. Ministerium der öffent- 
lichen Arbeiten. 
Verwaltung der Eisenbahn- 
angelegenbeiten. 
23—31. Unverändert. 
  
  
  
  
 
	        
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