Full text : Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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die  Kirche  zu  erlangen.  Man  hat  Eines  übersehen.  Der  Staat
darf  nur  deshalb  die  Lehrfreiheit  beschränken,  weil  er
verhindern  muß,  daß  die  Jugend  in  einem  mit  der
Sittlichkeit  unverträglichen  Geiste  erzogen  werde  und
weil  er  dafür  zu  sorgen  hat,  daß  sie  die,  für  die  Erfüllung
  der  allgemeinen  Bürgerpflichten  nothwendigen
  Kenntnisse  erhalte.  Eine  Garantie  für  beides  sucht  der
Staat  in  der  Forderung  specieller  Nachweise  von  den  sich  zum
Unterrichtgeben  dem  Publikum  Darbietenden.  Diese  Gewähr
giebt  aber  die  Kirche  dem  Staate  schon  an  sich  selbst,  denn  der
Geist,  von  dem  der  Staat  beseelt  sein  soll,  geht  ja  von  der  Religion
  aus,  deren  Form  und  Organ  die  Kirche  ist;  von  dem  also,
welchen  die  Kirche  als  Lehrer  an  ihre  Schulen  ruft,  hat  sie  diese
Garantie,  und  nur  der  Beweis  des  Gegentheils  kann  den  Staat
ermächtigen,  ihm  die  Berechtigung  zum  Unterrichtgeben  zu  entziehen.
  Ein  Gleiches  gilt  von  der  wissenschaftlichen  Befähigung
der  von  der  Kirche  an  ihre  Schulen  berufenen  Lehrer.  Indem
also  der  Staat  bei  den  Schulen  der  Kirche  eine  Befreiung  von
sichernden  Maßregeln  eintreten  läßt,  welche  er  bei  anderen  Privatlehrern
  nöthig  erachten  muß,  handelt  er  nicht  ungerecht  gegen
diese,  denn  die  Kirche  bietet  ihm  eben  durch  sich  selbst  die  Garantien
  für  ihre  Lehrer,  die  er  bei  anderen  sich  erst  verschaffen
muß.  Die  Kirche  hat  daher  ein  volles  Recht,  für  sich
Freiheit  von  allen  Präventivmaßregeln  zu  fordern,  der
Privatlehrer  nicht.  Will  der  Staat  die  Kirche  dem
letzteren  gleich  behandeln,  so  begeht  er  ein  Unrecht,
fordert  man  katholischerseits  dagegen  vom  Staate
Unterrichtsfreiheit  für  Alle,  so  begeht  man  selbst  ein
Unrecht,  denn  man  bestreitet  dem  Staate  ein  Rchht,  welches  er
besitzen  mutz,  will  er  sich  als  ein  von  christlicher  Sittlichkeit  durchdrungener
  erhalten.  Wir  müssen  uns  also,  weil  Christen  und
weil  Katholiken,  auf  das  Entschiedenste  gegen  jenen  Ruf  nach
unbedingter  Unterrichtsfreiheit  erklären,  der  in  Frankreich  und
Belgien  aus  besonderen  Umständen  entstanden,  aus  diesen  Ländern