Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

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für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Xanten  gehörige  Gemeinde  Labbeck,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Dülken  gehörige  Gemeinde  Dülken-Land,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Goch  gehörigen  Gemeinden  Keppeln
und  Uedemerbruch,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Rheinberg  gehörige  Katastergemeinde
Orsoy,  bestehend  aus  den  Gemeinden  Orsoy-Stadt  und  Orsoy-Land,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Coblenz  gehörige  Gemeinde  Sankt
Sebastian-Engers,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Adenau  gehörige  Gemeinde  Drees,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Kirchberg  gehörige  Gemeinde  Schwarzerden,
  für  die  in  demselben  Amtsgerichtsbezirk  belegenen  Bergwerke
Schwarzen,  Womrath,  Maria  Emilie,  sowie  für  das  in  den  Bezirken
der  Amtsgerichte  Kirchberg  und  Rhaunen  belegene  Bergwerk  Friedrich
Wilhelm  Nikolaus,  für  welches  die  Grundbuchanlegung  von  dem  Amtsgericht
  Kirchberg  bewirkt  wird,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Meisenheim  gehörige  Gemeinde
Jeckenbach,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Simmern  gehörige  Gemeinde  Fronhofen,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Cöln  gehörigen  Fluren  18,  19,  26)
27,  28  der  Altstadt  Cöln,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Mülheim  am  Rhein  gehörige  Gemeinde
Wahn,  für  die  in  demselben  Antsgerichtsbczirk  und  zwar  in  den  Gemeinden
  Lind  und  Liebour  belegenen,  zum  Freiherrlich  von  Elftz'schen
Familienfideikommiß  gehörigen  Grundstücke,  sowie  für  diejenigen,  zu
diesem  Familienfideikommiß  gehörigen  Grundstücke,  welche  in  den  Bezirken
  des  Amtsgerichts  Bensberg,  und  zwar  in  den  Gemeinden  Rösrath,
Menzlingen  und  Hasbach,  des  Amtsgerichts  Siegburg,  und  zwar  in
der  Gemeinde  Altenrath,  und  des  Amtsgerichts  Coblenz,  und  zwar  in
der  Gemeinde  Rübenach,  belegen  sind  und  für  welche  die  Grundbuchanlegung
  von  dem  Amtsgericht  Mülheim  am  Rhein  bewirkt  wird,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Ratingen  gehörigen  Gemeinden  Breitscheid
  und  Selbeck,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Elberfeld  gehörige  Stadtgemeinde
Cronenberg,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Mettmann  gehörigen  Katastergemeinden
Rützkausen,  Flandersbach  und  Ober-Düssel,  für  die  in  demselben  Amtsgerichtsbezirk
  belegenen  Bergwerke  Adelheid,  Gustav  II,  Dornap  II,  sowie
für  die  in  den  Bezirken  der  Amtsgerichte  Mettmann  und  Elberfeld  belegenen
  Bergwerke  Gustav  und  Walther  II,  für  welche  die  Grundbuchanlegung
  von  dem  Amtsgericht  Mettmann  bewirkt  wird,