Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bensberg gehörige Katastergemeinde 
Refrath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörigen Fluren 37 und A. E. 
der Stadt Cöln, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lindlar gehörige Gemeinde Breidenbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mülheim am Rhein gehörige 
Katastergemeinde Langel, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts München-Gladbach gehörige Gemeinde 
Neuwerk, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mettmann gehörigen Gemeinden 
Unter-Düssel und Wülfrath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Solingen gehörige Stadtgemeinde 
Höhscheid, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörige Gemeinde 
Breungenborn, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Völklingen gehörige Gemeinde 
Walpershofen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörige Gemeinde Kobscheid 
am 15. Juli 1892 beginnen soll. 
Berlin, den 11. Juni 1892. 
Der Justizminister. 
v. Schelling. 
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel. 
(Nr. 9542.)
	        
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