Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

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(Nr. 9500.) Bekanntmachung der Ministerial- Erklärung vom 8. Oktober 1891, betreffenb 
den Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich 
Sächsischen Regierung wegen der Ausschulung der im Kreise Merseburg 
gelegenen Landgemeinde Döhlen und des Gutsbezirkes gleichen Namens aus 
der Königlich Sächsischen Gemeinde Ouesitz. Vom 14. Dezember 1891. 
Ministerial-Erklärung. 
D. von dem Regierungs-Assessor Friedrich Kurt von Rohrscheidt in 
Merseburg als Königlich Preußischem und von dem Regierungsrath Hugo 
von Loeben in Leipzig als Königlich Sächsischem Kommissar abgeschlossene 
Staatsvertrag, d. d. Merseburg und Leipzig, den 31. März 1891, betreffend 
die Ausschulung der im Königreich Preußen gelegenen Landgemeinde Döhlen und 
des Gutsbezirkes gleichen Namens aus der Königlich Sächsischen Schulgemeinde 
Quesitz, wird hiermit nach ertheilter landesherrlicher Genehmigung ratifizirt, und 
wird dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Beidrückung 
des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden. 
Berlin, den 8. Oktober 1891. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
In Vertretung: 
(L. S.) Frhr. v. Marschall. 
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung 
des Königlich Sächsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 
26. Oktober 1891 ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Berlin, den 14. Dezember 1891. 
Der Minister der auswärtigen Der Minister der geistlichen) Unter- 
Angelegenheiten. richts= und Medizinal-Angelegen- 
Im Auftrage: beiten. 
Hellwig. Gr. v. Zedlitz. 
  
(Xr. 9500.)
	        
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