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Artikel W.
Die vorstehenden Bestimmungen finden, mit Ausnahme des §. 4 Absatz 3,
Anwendung auf alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandenen
Emeriten, deren Ruhegehalt nach der neuen Pensionsordnung festgesetzt ist.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben im Schloß zu Berlin, den 16. März 1892.
G. §.) Wilhelm.
Barkhausen.
Anlage 2.
Kirchengesetz,
wegen
Abänderung einiger Bestimmungen des Kirchengesetzes, betreffend die
Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen, vom 15. Juli 1889.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
verordnen unter Zustimmung der Generalsynode und, nachdem durch die Erklärung
Unseres Staatsministeriums festgestellt worden, daß gegen dieses Gesetz von
Staatswegen nichts zu erinnern ist, sowie nach erfolgter Zustimmung Unseres
Staatsministeriums zur Erhebung der Beiträge gemäß Artikel I und III des
Gesetzes, für die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen, in Abänderung
und Ergänzung des Kirchengesetzes vom 15. Juli 1889 (Kirchliches Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 37), was folgt:
Artikel J.
Die §§. 9, 16, 18, 21, 23, 24 des Kirchengesetzes vom 15. Juli 1889
werden aufgehoben.