Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1893.
IX
Datum
des
Gesetzes rc.
91..2 J.
# uogegebriu
zu
Berlin.
Inhalt.
Nr.
des
Stuͤcks.
Nr.
des
Gesetzes.
Seite.
1893.
30. Janr.
30.
30.
30.
1893.
25. Febr.
1
r
11. März.
JahrJarg 1897.
Kirche in der Provinz Hannover, vom
24. Juni 1885 über die Ausübung der Rechte
des Staats gegenüber der evangelisch-
lutherischen Kirche der Provinz Hannover,
vom 10. Januar 1887 über die Ausübung der
Rechte des Staats gegenüber der evange-
lischen Kirche im Bezirke des Kosistoriums
zu Cassel und vom 13. Januar 1891 über
die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber
den evangelisch lutherischen Kirchen-
gemeinden Bornheim, Oberrad, Nieder-
rad, Bonames, Niederursel und Hausen.
Verordnung über die Ausübung der Aufsichts.
rechte des Staats bei der Vermögens-
verwaltung in den katholischen Diözesen.
Verordnung über die Ausübung der Aufsichts-
rechte des Staats bei der Vermögens.
verwaltung in den katholischen Kirchen-
gemeinden.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent-
eignungsrechts sowie des Rechts zur
Chausseegelderhebung an den Kreis
Trebnitz für die von ihm zu bauende Straße
von Wiese über Striese nach Schebitz als Weg
I. Ordnung.
Allerh. Erlaß, betr. die Anwendung der dem
Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1810
angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizeivergehen auf die in der Unterhaltung
des Kreises Sangerhausen befindlichen
Chausseen 1) von der Artern-Merseburger
Provinzialchaussee bei Ritteburg nach Gehofen,
2) von Nienstedt nach der Kreisgrenze in der
Richtung auf Allstedt, 3) von Bennungen über
Wickerode, Kleinleinungen und Drebsdorf bis
zur Kreisgrenze in der Richtung auf Groß-
leinungen, 4) von Wickerode nach Ouestenberg,
5) von der Roßla- Hain'schen Chaussee nach
Wolfsberg, 6) von Schwenda nach dem Chaussee-
hause Auerberg zum Anschluß an die Chaussee
Stolberg- Harzgerode, 7) von Stempeda nach
Rodishain, 8) von Bornstedt bis zur Kreis-
grenze in der Richtung nach Groß. OÖsterhausen.
9588.
9589.
20.
Nr. 8.