Nr. 16. 1914. 173
Anlage 6 I.
Ais Vertreter der Arzte und der Krankenkassen zum Ausschuß für die Auswahl
der Arzte im Bezirke sind Vertreter zu wählen. Die
zu Wählenden werden zur Hälfte aus den Mitgliedern der Organe der Krankenkassen,
die im Bezirke, für den das Arztregister geführt wird, ihren Sitz haben, zur Hälfte aus
» · Kassenvertreter
den Ärzten entnommen. Sie haben hiernach Trzte —zu wählen.
Ihnen stehen Stimmen zu. Der Stimmzettel muß in dem
anliegenden Wahlumschlage verschlossen in einem besonderen an den Unterzeichneten
gerichteten Umschlage
spätestens bis zum lnachmittags Uhr
bei mir eingehen.
Ich fordere Sie auf, in Gemeinschaft mit anderen Wahlberechtigten eine
Vorschlagsliste
für die Wahl bis zum ll. 10 . bei mir einzureichen.
Auf die umstehend abgedruckten wihtigsten Beslimmungen für die Wahl wird
besonders hingewiesen.
„, den 19
Der Vorsitzende des Versicherungsamts als Wahlleiter.
Auf der Rückselte der Aufforderung Und die Nr. IX der „Bestimmungen für die Führung des
Arztregisters“ und die Nr. 2, 7, 14—10, 10 Abs. 2, 3 der Wahlordnung abzudrucken.