Full text : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

Nr.  16.  1914.  173
Anlage  6  I.

Ais  Vertreter  der  Arzte  und  der  Krankenkassen  zum  Ausschuß  für  die  Auswahl
der  Arzte  im  Bezirke  sind  Vertreter  zu  wählen.  Die
zu  Wählenden  werden  zur  Hälfte  aus  den  Mitgliedern  der  Organe  der  Krankenkassen,
die  im  Bezirke,  für  den  das  Arztregister  geführt  wird,  ihren  Sitz  haben,  zur  Hälfte  aus

»  ·  Kassenvertreter
den  Ärzten  entnommen.  Sie  haben  hiernach  Trzte  —zu  wählen.
Ihnen  stehen  Stimmen  zu.  Der  Stimmzettel  muß  in  dem
anliegenden  Wahlumschlage  verschlossen  in  einem  besonderen  an  den  Unterzeichneten
gerichteten  Umschlage
spätestens  bis  zum  lnachmittags  Uhr
bei  mir  eingehen.
Ich  fordere  Sie  auf,  in  Gemeinschaft  mit  anderen  Wahlberechtigten  eine
Vorschlagsliste
für  die  Wahl  bis  zum  ll.  10  .  bei  mir  einzureichen.

Auf  die  umstehend  abgedruckten  wihtigsten  Beslimmungen  für  die  Wahl  wird
besonders  hingewiesen.

„,  den  19

Der  Vorsitzende  des  Versicherungsamts  als  Wahlleiter.

Auf  der  Rückselte  der  Aufforderung  Und  die  Nr.  IX  der  „Bestimmungen  für  die  Führung  des
Arztregisters“  und  die  Nr.  2,  7,  14—10,  10  Abs.  2,  3  der  Wahlordnung  abzudrucken.