Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

(Nr.  9829.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  8.  Juni  1896,  betresfend  Bau  und  Betrieb  der  in  dem
Gesetze  vom  3.  Juni  1896  (Gesetz  Samml.  S.  100)  vorgesehenen  neuen
Eisenbahnlinlen.

A#  Ihren  Bericht  vom  4.  Juni  d.  J.  bestimme  Ich,  daß  bei  demnächstiger
Ausführung  der  in  dem  Gesetze  vom  3.  Juni  d.  J.,  betreffend  die  Erweiterung
des  Staatseisenbahnnetzes  und  die  Betheiligung  des  Staates  an  dem  Bau  von
Privateisenbahnen  und  von  Kleinbahnen  sowie  an  der  Errichtung  von  landwirthschaftlichen
  Getreidelagerhäuserm,  im  §.  1  unter  Nr.  I  Lit.  a  vorgesebenen  Eisenbahnlinien
  die  Leitung  des  Baues  und  demnächst  auch  des  Betriebes  derselben,
und  zwar:
1)  der  Eisenbahn  von  Löwenhagen  nach  Gerdauen
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Königsberg  i.  Pr.,
er  Eisenbahn  von  Schönsee  nach  Strasburg  i.  Westpr.
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Bromberg,
3)  der  Eisenbahnen:
a)  von  Berent  nach  Carthaus,
b)  von  Konitz  nach  Lippusch,
c)  von  Bütow  nach  Leba
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Danzig,
4,  der  Eisenbahn  von  Jellowa  nach  Kreuzburg  i.  Oberschl.
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Kattowiy,
5)  der  Eisenbahn  von  Koberwitz  nach  Heidersdorf
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Breslau,
6)  der  Eisenbahn  von  Britz  nach  Fürstenberg  i.  Mecklb.
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Stettin,
7)  der  Eisenbahn  von  Frankenhausen  a.  Kyffhäuser  nach  Sondershausen
der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Erfurt,
Gesetz-  Samml.  1396.  (Tr.  9829.)  22

Ausgegeben  zu  erlin  den  13.  Juni  1896.