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machen wuͤrde, wenn er erst die Direction erhalte. Von seinen Feinden hart
gedrängt, könne er leicht Frieden machen, (was auch wirklich später von Seiten
der Dänen geschah), und den Kurfürsten Preis geben, (man denke nur an die
Herzoge von Mecklenburg). Auch sei er zu fern; ehe er bei Gefahren zur
Rettung herbeikäme, könne Alles geschehen sein. Es würde Acht vom Kaiser
erfolgen, und der Kurfürst um Land und Leute, das Volk um seinen angeborenen
Erbherrn kommen. Durch Verbindung mit Dänemark mache man sich
auch die Polen zu Feinden, das zur Defension des Landes geworbene Kriegsvolk
sei viel zu wenig, und Niemand wolle es bezahlen. Der König gebe
zwar vor, er wolle Religion und Freiheit beschützen, aber seit dreiviertel
Jahren habe man noch keinen Nutzen davon gesehen. Schlüge sich aber der
Kurfürst zum Kaiser, doch mit Freiheit der Religion und des Gewissens,
so würde man nicht ohne Rath und Hülfe sein. Seine Vorfahren hätten
sich immer an das Haus Oestreich gehalten, und wären dadurch in Aufnahme
gekommen. Es gehe denen wohl, die S. K. M. partes favirten, dürften sich
vor keiner Acht fürchten. In den jülichschen Angelegenheiten und wegen Preußen
wären gute Commoditäten zu erwarten, weil der Kaiser bei Polen
viel vermöge, das wegen des Einfalls der Schweden in Preußen erbittert
sei. Das Bündniß mit den Staaten habe seit etlichen Jahren keinen Nutzen,
sondern nur nachtheilige Ereignisse bewirkt, und nur, wenn der Kaiser es
treu meine, werde man zum ruhigen Besitz kommer.-“
Allerdings, wenn letztere Voraussetzung in Bezug auf das Haus Hohenzollern
richtig gewesen wäre, hätte Niemand des Ministers politische Richtung
tadeln können, denn jedenfalls war die Ausdehnung der dänischen und schwedischen
Macht für das Bestehen und die Entwickelung des brandenburgischen
Ländercompleres nicht eben förderlich; keine von diesen Mächten würde angestanden
haben, sich auf Kosten des noch sehr zusammenhanglosen Staatsembryo's
zu vergrößern. Wer hätte es ihnen auch, selbst vom sittlichen und religiösen
Standpunkt aus, verargen können, da fie sich als Vorkämpfer für die Glaubensfreiheit
ansehen durften, die Besitzungen ihrer schutzlosen Glaubensgenossen
aber als sichere Beute die Macht ihrer Gegner gefährlich zu vergrößern drohten.
Allein, daß der Kaiser weder in Religiems-Angelegenheiten noch in Bezug
auf weltliche Macht den protestantischen Fürsten gerecht werden wollte, ergab sich,
wenn nicht früher, ganz unwiderleglich durch das berüchtigte Restitutions-Edikt
(1629) und seine Folgen. Man mußte nun einmal zwischen zwei gefährlichen
Maßregeln wählen; es galt die zu ergreifen, welche unter Umständen Rettung
und Heil versprach. Offenbar konnte nur eine entschiedene, kräftige und
selbstthätige Theilnahme an dem Streit, dem Fürsten und seinem Lande zum Heil
ausschlagen, wie sich dies an dem Beispiel Baierns erwiesen hatte; niemals
jedoch durste Georg Wilhelm, wie Maximilian, seine Hand dem Kaiser zur unbedingten
Unterdrückung seiner Glaubensgenossen bieten — daher blieb für den
aufrichtig brandenburgisch gefinnten und klar denkenden Staatsmann kein anderes
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