Volltext : Geschichte der Hohenzollern.

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machen  wuͤrde,  wenn  er  erst  die  Direction  erhalte.  Von  seinen  Feinden  hart
gedrängt,  könne  er  leicht  Frieden  machen,  (was  auch  wirklich  später  von  Seiten
der  Dänen  geschah),  und  den  Kurfürsten  Preis  geben,  (man  denke  nur  an  die
Herzoge  von  Mecklenburg).  Auch  sei  er  zu  fern;  ehe  er  bei  Gefahren  zur
Rettung  herbeikäme,  könne  Alles  geschehen  sein.  Es  würde  Acht  vom  Kaiser
erfolgen,  und  der  Kurfürst  um  Land  und  Leute,  das  Volk  um  seinen  angeborenen
  Erbherrn  kommen.  Durch  Verbindung  mit  Dänemark  mache  man  sich
auch  die  Polen  zu  Feinden,  das  zur  Defension  des  Landes  geworbene  Kriegsvolk
  sei  viel  zu  wenig,  und  Niemand  wolle  es  bezahlen.  Der  König  gebe
zwar  vor,  er  wolle  Religion  und  Freiheit  beschützen,  aber  seit  dreiviertel
Jahren  habe  man  noch  keinen  Nutzen  davon  gesehen.  Schlüge  sich  aber  der
Kurfürst  zum  Kaiser,  doch  mit  Freiheit  der  Religion  und  des  Gewissens,
  so  würde  man  nicht  ohne  Rath  und  Hülfe  sein.  Seine  Vorfahren  hätten
sich  immer  an  das  Haus  Oestreich  gehalten,  und  wären  dadurch  in  Aufnahme
gekommen.  Es  gehe  denen  wohl,  die  S.  K.  M.  partes  favirten,  dürften  sich
vor  keiner  Acht  fürchten.  In  den  jülichschen  Angelegenheiten  und  wegen  Preußen
  wären  gute  Commoditäten  zu  erwarten,  weil  der  Kaiser  bei  Polen
viel  vermöge,  das  wegen  des  Einfalls  der  Schweden  in  Preußen  erbittert
sei.  Das  Bündniß  mit  den  Staaten  habe  seit  etlichen  Jahren  keinen  Nutzen,
sondern  nur  nachtheilige  Ereignisse  bewirkt,  und  nur,  wenn  der  Kaiser  es
treu  meine,  werde  man  zum  ruhigen  Besitz  kommer.-“

Allerdings,  wenn  letztere  Voraussetzung  in  Bezug  auf  das  Haus  Hohenzollern
  richtig  gewesen  wäre,  hätte  Niemand  des  Ministers  politische  Richtung
tadeln  können,  denn  jedenfalls  war  die  Ausdehnung  der  dänischen  und  schwedischen
  Macht  für  das  Bestehen  und  die  Entwickelung  des  brandenburgischen
Ländercompleres  nicht  eben  förderlich;  keine  von  diesen  Mächten  würde  angestanden
  haben,  sich  auf  Kosten  des  noch  sehr  zusammenhanglosen  Staatsembryo's
zu  vergrößern.  Wer  hätte  es  ihnen  auch,  selbst  vom  sittlichen  und  religiösen
Standpunkt  aus,  verargen  können,  da  fie  sich  als  Vorkämpfer  für  die  Glaubensfreiheit
  ansehen  durften,  die  Besitzungen  ihrer  schutzlosen  Glaubensgenossen
aber  als  sichere  Beute  die  Macht  ihrer  Gegner  gefährlich  zu  vergrößern  drohten.

Allein,  daß  der  Kaiser  weder  in  Religiems-Angelegenheiten  noch  in  Bezug
auf  weltliche  Macht  den  protestantischen  Fürsten  gerecht  werden  wollte,  ergab  sich,
wenn  nicht  früher,  ganz  unwiderleglich  durch  das  berüchtigte  Restitutions-Edikt
  (1629)  und  seine  Folgen.  Man  mußte  nun  einmal  zwischen  zwei  gefährlichen
  Maßregeln  wählen;  es  galt  die  zu  ergreifen,  welche  unter  Umständen  Rettung
  und  Heil  versprach.  Offenbar  konnte  nur  eine  entschiedene,  kräftige  und
selbstthätige  Theilnahme  an  dem  Streit,  dem  Fürsten  und  seinem  Lande  zum  Heil
ausschlagen,  wie  sich  dies  an  dem  Beispiel  Baierns  erwiesen  hatte;  niemals
jedoch  durste  Georg  Wilhelm,  wie  Maximilian,  seine  Hand  dem  Kaiser  zur  unbedingten
  Unterdrückung  seiner  Glaubensgenossen  bieten  —  daher  blieb  für  den

aufrichtig  brandenburgisch  gefinnten  und  klar  denkenden  Staatsmann  kein  anderes
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