Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1897. 
XI 
  
  
Datum Ausgegeben Nr. Fr. 
bes zu Inhalt. bes des JSeite. 
Gesetzes 2c.Berlin. Stücks. Gesetzes. 
1897. 1897. 
20. Febr.6. Febr. Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung 4. 9878. 21. 
des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks 
des Amtsgerichts Biedenkopf. 
24. — 11. März.Gesetz, betr. die Abänderung des Gesetzes über 7. 9882. 41. 
die Errichtung und Unterhaltung von Fort- 
bildungsschulen in den Provinzen West- 
preußen und Posen vom 4. Mai 1886. 
21. — 31. — Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 12. — 94. 
zur Chausseegelderhebung an den Wege—- Nr. 2. 
verband des Stadt· und Landkreises Bielefeld 
für die von ihm gebaute Chaussee von Biele- 
feld nach Kirch- Dornberg. 
214. —4n. April. Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zins.3 — 98. 
fußes der von der Stadt Greifswald auf Nr. 7. 
Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 
27. Juli 1887 aufgenommenen Anleihe von 
4 auf 3½ Prozent. 
24. — 13. — Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zins- 13 — 98. 
fußes der von der Stadt Schönebeck auf Nr. 8. 
Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 26. Juli 
1878 und vom 25.Januar 1886 aufgenommenen 
Anleihen auf 3½ Prozent. 
24. — 122. — Statut für die Drainagegenossenschaft] 14. — 102. 
Popelken im Kreise Labiau. Nr. 3. 
24. — 4. Mai. Statut für die Entwisserungs- und Drai- 15. — 106. 
nagegenossenschaft zu Klein-Bretsch- Nr. 1. 
kehmen im Kreise Darkehmen. 
24. — 10. — Allerh. Erlaß, betr. die Anwendung der dem 16. — 116. 
Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 Nr. 3. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizeivergehen auf die von dem Kreise 
Grimmen erbaute Chaussee von Abtshagen 
nach Brinkhof. 
24. — 44% — Nleerh. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeinde 7. — 118. 
Gumbinnen das Recht verliehen worden ist, Nr. 2. 
  
das zur Ausführung der geplanten Wasser- 
leitung erforderliche Grundeigenthum im Wege 
der Enteignung zu erwerben oder, soweit 
dies ausreichend ist, mit einer dauernden Be- 
schränkung zu belasten. 
  
  
2. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.