Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

JNr.  24.—

 

Nr.  9913.)  Gesetz,  betreffend  die  Erweiterung  des  Staatseisenbahnnetzes  und  die  Betheiligung
des  Staates  an  dem  Bau  von  Kleinbahnen  sowie  an  der  Errichtung  von
landwirthschaftlichen  Getreidelagerhäusern.  Vom  8.  Juni  1897.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc.
verordnen,  unter  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  Unserer  Monarchie,
was  folgt:
S.  1.
Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt:
I.  Zur  Herstellung  von  Eisenbahnen  und  zur  Beschaffung  der  für
dieselben  erforderlichen  Betriebsmittel,  und  zwar:
a)  zum  Bau  einer  Eisenbahn:
1)  von  Stallupönen  nach  Goldap  die  Summe  von  5  475  000  Mark,
2)  von  Ortelsburg  nach  Reidenburg  die  Summe  von  3720  000

3)  von  Culm  nach  Unislaw  die  Summe  von  ..  1  330  000
4)  von  Schweidnitz  nach  Charlottenbrunn  die  Summe
vdooooo-  3  660  000
5)  von  Petersdorf  nach  Ober-Polaun  (Grünthal)
die  Summe  von  ...  ..  .  .  .  .  .  ...  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  6  180  O00!)

6)  von  Grätz  i.  P.  nach  Kosten  i.  P.  oder  Czempin
oder  einem  zwischen  diesen  Orten  gelegenen  anderen
Punkte  der  Linie  Lissa-Posen  die  Summe  von  2140  000
7)  von  Callies  nach  Falkenburg  die  Summe  von.  2  800  000
8)  von  Wollin  nach  Swinemünde  die  Summe  von  2  160  O000
9)  von  Blankenstein  nach  Marrgrün  die  Summe  von  1  030  000
Gese-  Samml.  1897.  (Nr.  9013.)  34

Ausgegeben  zu  Berlin  den  14.  Juni  1897.