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schließlich aller Nebenentschädigungen für Wirthschaftserschwernisse und sonstige
Nachtheile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicher zu stellen, und zwar:
a) bezüglich der Linien unter Nr. I Lit. a 1 bis 4, 6 bis 8 und 10
bis 19 in der ganzen Ausdehnung,
b) bezüglich der Linie unter Nr. I Lit. àa 5 (Petersdorf—Ober-Polaun)
für die im Preußischen Staatsgebiet belegene Theilstrecke,
Obezüglich der Linie unter Nr. I Lit. a 9 (Blankenstein-Marxgrün),
soweit der erforderliche Grund und Boden sich im Besitze der be-
theiligten fremden Staaten befindet und im Uebrigen die Kosten die
Höhe von 18 000 Mark für die Bayerische Theilstrecke und von
4000 Mark für die Reußische Theilstrecke nicht übersteigen.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgelt-
liche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen er-
forderlichen Grund und Bodens), deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer
im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigenthums
auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird.
Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens
(Lit. A Abs. 1 und 2) ist, soweit die vorbezeichneten Eisenbahnlinien auf
Preußischem Gebiete auczufihren sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Be-
theiligten in den mit ihnen wegen Ausführung der Linien abzuschließenden Ver-
trägen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Pauschsumme in
der, nachstehend für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird,
und zwar:
bei Nr. 1 (Stallupönen—Goldaph vo 316 000 Mark,
2 Ottelsburg-Neidenburg) von. . .. . . . . 436 000
3 (Culm—Unislaw) vo . .... 219 000
. 4 (Schweidnitz-Charlottenbrunn) von 493 000
. 5 (Petersdorf—Ober-Polaun) voo ... 580 000
— 6 GGrätz i. P. -Kosten i. P.) von .... ... 143 000
.7 CalliesFalkenburg vo . .. 284 000
-. 8. (Wollin—Swinemünde) vvo . .. . 85 000
. 12 Echandelah—Oebisfeldeh vo ... 76 000.
. 13 Criangel—Uelzen) vo 245 000
.1. (Münster i. W. -Coesfeld) von ...... . 1 003 000
15 (Coesfeld—Borken i. W.) von ..... ... 339000
16 (Borken i. W.- Empel) vo . .. 674000
17 (Wülfrath—Ratingen-West) von 335 000.
.18 (Kirchberg i. Hunsrück—Hermeskeil) von. 525 000
. 19 (Primsweiler—Dillingen) vro# 118 000
B. Zu den Grunderwerbskosten für die unter I Lit. àa 1, 18 und 19 be-
nannten Eisenbahnen soll für den Fall, daß der erforderliche Grund und Boden
(Tr. 0013)