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S 1.
Das Miteigenthum der Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft an der
Eisenbahnstrecke Richterich (Trennpunkt)—Kohlscheidt-Kämpchen geht mit der Per-
fektion dieses Vertrages auf den Preußischen Staat frei von allen Schulden
und Lasten jeder Art über, dergestalt, daß die genannte Eisenbahnstrecke von
diesem Zeitpunkt an im vollen und unbeschränkten alleinigen Eigenthum des
Preußischen Staates steht. Die Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft ver-
zichtet gleichzeitig vom 1. Januar 1897 ab auf die ihr zustehenden 50 Prozent
der jährlichen Bruttoeinnahme der Preußischen Staatseisenbahnverwaltung aus
der hlenbesörderung vom Wurmrevier nach den Aachener Bahnhöfen und
dem Trennpunkt bei Richterich.
G. 2.
Der Preußische Staat zahlt an die Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft
für die Abtretung dieses Miteigenthums und für den Verzicht auf diese 50 Pro-
zent der jährlichen Bruttoeinnahme aus der bezeichneten Kohlenbeförderung (K. 1)
die Summe von 1129 100 (Eine Million Einhundert dzwanzigtausend
einhundert) Mark und überläßt ihr außerdem das ihm gehörige, zu Aachen,
Burtscheiderstraße 8, belegene Haus mit Zubehör in dem Umfange und in der
Art, wie sie dasselbe seither auf Grund des Vertrages vom 1874
besitzt und nutzt, zur unentgeltlichen Benutzung, jedoch nur für eigene Zwecke der
Gesellschaft, bis zum Ablauf des Jahres 1943 oder bis zur Auflösung der
Gesellschaft, falls diese früher stattfindet.
Die Auszahlung der vorstehend vereinbarten Entschädigung nebst 3 Prozent
Zinsen vom 1. Januar 1897 ab bis zum Zahlungstage soll nicht später erfolgen,
als vier Wochen, nachdem gemäß dem zwischen der Königlich Preußischen und
Königlich Belgischen Regierung geschlossenen Vertrage das Eigenthum an der
Eisenbahnstrecke Aachen M. eeinschließlich Richterich — Preußisch-Niederländische
Grenze auf den Preußischen Staat übergegangen ist.
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Die Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft hat bei dem Königlichen Land-
gericht zu Cöln den Königlich Preußischen Eisenbahnfiskus verklagt auf Schadens-
ersatz für Frachtausfälle aus denjenigen Kohlentransporten aus dem Wurmrevier
nach und über Aachen, welche seit dem Bau der Eisenbahnlinien Herzogenrath-—
Alsdorf und Kohlscheidt-Morsbach über diese Linien statt über die Gemeinschafts-
linie Kämpchen—KohlscheidtMRichterich—Aachen gehen.
Die Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft verpflichtet sich, für den Fall
der Perfektion des vorliegenden Vertrages, diese Klage unter Uebernahme sämmt-
licher bis dahin ihr wie der Preußischen Staatseisenbahnverwaltung entstandenen
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zurückzunehmen.
(Nr. 9940.)