Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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(Nr.  9948.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Aldenhoven,  Rheinbach,  Adenau,
Castellaun,  Sinzig,  Saarlouis,  Lebach,  Bitburg,  Prüm,  Hillesheim,  Waxweiler,
  Daun  und  Saarburg.  Vom  17.  September  1897.

A##  Grund  des  §F.  49  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  und  die  JZwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Geltungsbereiche  des  Rheinischen
Rechts  vom  12.  April  1888  (Gesetz  Samml.  S.  52)  bestimmt  der  Justizminister,
daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  FH.  48  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Aldenhoven  gehörige  Gemeinde  Setterich,
fü#r  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Rheinbach  gehörige  Gemeinde  Wormersdorf,


für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Adenau  gehörigen  Gemeinden  Senscheid
und  Ohlenhard,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Castellaun  gehörige  Gemeinde  Steinbach,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Sinzig  gehörige  Stadtgemeinde
Remagen,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Saarlouis  gehörige  Gemeinde  Biringen,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Lebach  gehörige  Gemeinde  Saarwellingen,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Bitburg  gehörigen  Gemeinden  Dudeldorf
  und  Philippsheim,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Prüm  gehörige  Gemeinde  Hallschlag,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hillesheim  gehörigen  Gemeinden
Stroheich  und  Oberehe,

fürr  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Waxweiler  gehörigen  Gemeinden
Dingdorf,  Oberlauch,  Niederlauch  und  Winringen,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Daun  gehörige  Gemeinde  Weiersbach,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Saarburg  gehörige  Gemeinde  Hamm
am  15.  Oktober  1897  beginnen  soll.

Berlin,  den  17.  September  1897.
Der  Justizminister.
Schönstedt.