für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden Bauler,
Eichenbach, Kempenich, Mannebach und Wershofen,
für die im Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler belegenen Bergwerke Angelica
und Calvarienberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Andernach gehörige Gemeinde Plaidt,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Goar gehörige Gemeinde
Breitscheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörige Gemeinde
Schwarzerden,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörigen Gemeinden Hermes-
dorf, Wißmannsdorf und Gindorf,
für die zum Bezirk des Amtzgerichts Hillesheim gehörigen Gemeinden
Lissendorf, Esch und Wiesbaum,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neumagen gehörige Gemeinde
Niederemmel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden
Burscheid und Berkoth,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Odert,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Naurath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Weiskirchen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörigen Gemeinden
Watzrath, Lambertsberg und Lascheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörigen Gemeinden Olzheim
und Schwirzheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Perl gehörige Gemeinde Keßlingen
am 15. März 1897 beginnen soll.
Berlin, den 17. Februar 1897.
Der Justizminister.
Schönstedt.