Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  10.—

Inhalt:  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Kirchengemeindeordnung  für  die  evangelischen  Gemeinden  in  den
Hohemgollernschen  Landen,  S.  1460.  —  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  Festsezung  des  Eisenbahn-Direktionsbezirks
  Mainz,  sowie  anderweite  Abgrenzung  der  Eisenbahn-Direkrionsbezirke  Frankfurt  a.  Main,
Cöln,  St.  Johann=  Saarbrücken,  Elberselb,  Bromberg  und  Danzig,  S.  64.

 

(Nr.  9886.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  1.  März  1897,  betreffend  die  Kirchengemeindeordnung
für  die  evangelischen  Gemeinden  in  den  Hohenzollernschen  Landen.

A  den  Bericht  vom  25.  v.  M.  habe  Ich  der  als  Anlage  beifolgenden  Kirchengemeindeordnung
  für  die  evangelischen  Gemeinden  in  den  Hohengollernschen
Landen  Meine  Sanktion  ertheilt  und  verkünde  dieselbe  als  kirchliche  Ordnung.

Mit  der  Ausführung  der  Kirchengemeindeordnung  ist  vorzugehen.  Ich
beauftrage  den  Evangelischen  Ober-Kirchenrath,  das  Weitere  zu  veranlassen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  1.  März  1897.

Wilhelm.

Bosse.
An  den  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten  und
an  den  Evangelischen  Ober-Kirchenrath.
Eesetz=  Samml.  1897.  (Nr.  9886.)  12

Ausgegeben  zu  Berlin  den  29.  März  1897.