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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörige Gemeinde Rockeskyll,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Perl gehörigen Gemeinden Tünsdorf
und Weiten,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörigen Gemeinden Filsch,
Ittel-Kyll, Merzlich und Longuich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörige Gemeinde Stupbach
am 15. Dezember 1898 beginnen soll.
Berlin, den 8. November 1398.
Der Justipminister.
Schönstedt.
Bekanntmachung.
Nech Vorschrift des Gesezes vom 10. Apeil 1872 (Geseh-Sammi. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Juni 1898, betreffend die Herabsetzung
des Zinsfußes der von dem Kreise Lublinitz auf Grund des Allerhöchsten
Privilegiums vom 2. Februar 1880 ausgegebenen Anleihescheine auf
3½ Prozent, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Oppeln
Nr. 27 S. 213, ausgegeben am 8. Juli 1898;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Juli 1898, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an den Kreis Osterode zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von
Osterode nach Kreiensen innerhalb des Preußischen Staatsgebiets in An-
spruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königl.
Regierung zu Hildesheim Nr. 40 S. 237, ausgegeben am 7. Oktober 1898;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 8. August 1898, durch welchen genehmigt
worden ist, daß das der National-Hypotheken-Kredit= Gesellschaft zu
Stettin unter dem 30. Oktober 1871 erthellte Allerhöchste Privilegium
zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypotheken-Pfandbriefe auch
bei den zum neu revidirten Statute vom 31. August 1896 beschlossenen
Abänderungen bestehen bleibt, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung
zu Stettin Nr. 44 S. 320, ausgegeben am 4. November 1898;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 29. August 1898, betreffend die Genehmigung
einer Abänderung des . 43 Absatz 2 des Statuts für die Schleswig-
Holsteinsche Landschaft vom 13. Mai 1895, durch das Amtsblatt der
Königl. Regierung zu Schleswig Nr. 43 S. 407, ausgegeben am
1 Oktober 1898;
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