Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1899. (90)

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8)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  6.  Mai  1899,  durch  welchen  der  Stadtgemeinde
  Waldenburg  das  Recht  verliehen  worden  ist,  das  zur  Ausführung
  der  geplanten,  aus  dem  Quellengebiete  in  der  Thalsohle  des
Bobers  und  des  Lässigbaches  bei  Ruhbank  im  Kreise  Bolkenhain  zu
speisenden  städtischen  Wasserleitung  erforderliche  Grundeigenthum  im  Wege
der  Enteignung  zu  erwerben  oder,  soweit  dies  ausreichend  ist,  mit
einer  dauernden  Beschränkung  zu  belasten,  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Breslau  Nr.  23  S.  215,  ausgegeben  am  10.  Juni
1899.

MRedigirt  im  Gurcau  des  Siaatemluisteriums.
Verlin,  gedruckt  in  der  Meichedrmackerei.