Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 (Gesetz Samml. 
S. 251, 30 1) hinsichllich des Wahlrechts der juristischen Personen und sofort 
getroffenen Bestimmungen. K# 
I. Im Bereiche der Städteordnung für die östlichen Provinzen der 
Monarchie vom 30. Mai 1853 (Gesetz-Samml. S. 261), der Städteordnung 
für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 (Gesetz-Samml. S. 237), der 
Städtcordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 (Gesetz Samml. 
S. 406), der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 
1897 (Gesetz= Samml. S. 254) und des Gemeindeverfassungsgesetzes für die 
Stadt Frankfurt am Main vom 25. März 1867 (Geset= Samml. S. 40 1) ist 
der Magistrat (Bürgermeister) befugt, an Stelle oder innerhalb der Wahlbezirke, 
in denen je eine bestimmte Anzahl Stadwerordneter zu wählen ist, Bezirke zum 
Zwecke der Stimmenabgabe (Abstimmungsbezirke) zu bilden oder die Wäöhler in 
anderer Weise in Gruppen zu theilen und für jeden Abstimmungsbezirk be- 
ziehungsweise jede Gruppe einen eigenen Wahlvorstand zu bestellen. Soweit er 
von dieser Befugniß Gebrauch macht, hat er zugleich die für die Feststellung des 
Gesammtergebnisses der Wahl sowie für das Verfahren bei nothwendig werdenden 
engeren Wahlen erforderlichen Anordnungen zu treffen. 
II. Im Bereiche der unter I genannten Städteordnungen besteht der 
Wahlvorstand in den einzelnen Wahl-, Abstimmungsbezirken oder Gruppen aus 
dem Bürgermeister und aus zwei von der Stadt dnet s lung ge- 
wählten Beisitzern; für den Vorsitzenden werden von dem Bürgermeister und 
für die Beisitzer von der Stadtverordnetenversammlung je ein oder mehrere Ver- 
treter aus der Zahl der stimmfähigen Bürger bestellt. 
K. 7. 
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1901 in Kraft. 
urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Travemünde, den 30. Juni 1900. 
(L. 8.) Wilhelm. 
Fürst zu Hohenlohe. v. Miquel. v. Thielen. Frhr. v. Hammerstein. 
Schönstedt. Brefeld. Gr. v. Posadowsky. Gr. v. Bülow. v. Tirpitz. 
Studt. Flrhr. v. Rheinbaben. 
  
  
  
Medblgirt iim Vureau bes Soatzmiulsteriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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