Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

Aulage. 
achtrag 
zur 
Verwaltungsordnung für die Staakseisenbahnen. 
Der lehte Satz im §. 9 erhält folgenden Wortlaut: 
„Den Vorständen der Inspektionen und der Bauabtheilungen sowie 
den Dienstvorstehern kann von dem Minister die Befugniß zu vor- 
läufigen Kassenanweisungen, den Vorständen der Inspektionen und der 
Bauabtheilungen außerdem zur Beurlaubung der unterstellten Beamten 
mit verwaltungsseitiger Uebemahme der Grlsvertreinngsfosten sowie 
zur d elbständigen Vergebung von Arbeiten und Lieferungen ertheilt 
werden. 
 
	        
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