Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

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C. 10. 
In Linn soll eine örtliche Verwaltungsstelle belassen beziehungsweise ein- 
gerichtet werden, welche Standesamt, Polizeiamt, Steuerhebestelle, Zahlstelle der 
Ortskrankenkasse, Meldeamt, Filiale der Amtsstelle für Kranken-, Unfall., In- 
validitäts= und Altersversicherung umfaßt. 
Ob diesen Stellen noch andere Verwaltungszweige zugewiesen werden sollen 
und in welchem Umfange, bleibt der späteren Organisation der Gesammt- 
verwaltung des erweiterten Stadtbezirkes vorbehalten. 
C. 11. 
Die in der Gemeinde Linn jetzt bestehende Sparkasse wird mit der Spar- 
kasse der Stadt Crefeld verschmolzen. In der jetzigen Gemeinde Linn wird eine 
Hebestelle eingerichtet. 
S. 12. 
Die Vereinigung der beiden Gemeinden Crefeld und Linn soll drei Monate 
nach Rechtskraft des bezüglichen Gesetzes eintreten. 
Gegenwärtiger Vertrag wird in 2 Exemplaren aufgenommen, genehmigt 
und unterschrieben. 
Crefeld und Linn, den 28. Dezember 1899. 
Der Ober-Bürgermeister von Crefeld. Der Bürgermeister von Linn. 
Küper. Hübner.
	        
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