Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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Schlußbestimmung.
8.  38.

Aufhebung  älterer  Verfügungen.

Der  Postvereinsvertrag  vom  18.  August  1860  tritt  mit  dem  31.  Dezember  d.  J.  außer  Wirksamkeit.


Außerdem  verlieren  diejenigen  Bestimmungen  der  Posttransportordnung  vom  14.  Juni  1861,  sowle
der  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten  vom  19.  Dezember  1866,  betreffend
Erleichterungen  des  inländischen  Postverkehrs,  welche  mit  den  vorstehenden  Anordnungen  im  Widerspruch
stehen,  ihre  Gültigkeit.

Die  Ausgabe  einer  neu  bearbeiteten  Posttransportordnung  bleibt  vorbehalten.

Bezüglich  der  Landpost  bleibt  es  bei  den  —  für  die  einzelnen  Oberamtsbezirke  getroffenen  Bestimmungen,
  welche  auch  für  die  neuen  Verhältnisse  (Portotarife  2c.)  angewendet  werden.  Ebenso  werden
die  Anordnungen  bezüglich  der  Fahrpostgegenstände  für  den  Aufgabepostort  (cf.  S.  70  der  Posttransport-Ordnung)
  ungeändert  belassen.

Stuttgart,  den  24.  Dezember  1867.

Varnbüler.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.
                        
Register über das Regierunge-Blatt für das Königreich Wäürttemberg vom Jahr 186 7. J. Chronologisches Verzeichniß der im Jahrgang 1867 des Regierungs-Blattes enthaltenen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen. December 1866. . Gerichtshof für den Donaukreis. Oeffentliche Bekanntmachung, betreffend ein Familienstatut der Freiherrn v. Hornstein-Grieningen. 1. 4. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Verfügung, betreffend Erleichterungen des inländischen Postverkehrs. 2. Januar 1867. . Königliche Verordnung, betreffend die Uebernahme von Privatgeschäften durch die Staatsdiener. 13. Königliche Verordnung, betreffend die Schriftverfassung in außergerichtlichen Angelegenheiten. 14. Februar. Ministerium des Kirchen= und Schulwesene. Verfügung, betreffend die Einrichtung und Verwaltung der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthums-Denkmale. 18. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Württembergische Invalidenstiftung. 18. — E W— 22. März. 2. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Verfügung, betreffend die Extrapost- und Estafettentaxe. 17. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Einstellung der Erhebung der Abgaben von der Flößerei auf der Enz, Nagold, Kinzig und Schiltach. 21. **'*