Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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(Nr.  10344.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  14.  April  1902,  betreffend  die  Rangstellung  und  den
Titel  der  Abtheilungsvorsteher  bei  der  Staatsanwaltschaft  des  Landgerichts  I
in  Berlin  und  der  Allerhöchst  zu  Vertretern  des  Oberstaatsanwalts  bestellten
Staatsanwälte  bei  den  Oberlandesgerichten.

Auf  den  Bericht  des  Staatsministeriums  vom  12.  April  1902  will  Ich  in
Abänderung  der  Allerhöchsten  Erlasse  vom  11.  August  1879  und  vom  27.  Januar
1898  den  Abtheilungsvorstehern  bei  der  Staatsanwaltschaft  des  Landgerichts  J
in  Berlin  sowie  den  von  Mir  zu  Vertretern  des  Oberstaatsanwalts  bestellten
Staatsanwälten  bei  den  Oberlandesgerichten  den  Rang  der  vierten  Klasse  der
höheren  Provinzialbeamten  und  den  Titel  Erster  Staatsanwalt  hierdurch  verleihen.

Berlin,  den  14.  April  1902.

Wilhelm.
Schönstedt.
An  den  Justizminister.

 

Redigirt  im  Bureau  des  Staatsministeriums.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.