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besonderen Kollegium zusammentreten. Hinsichtlich der Bestätigung der Beschlüsse
desselben finden die für die Beschlüsse des ritterschaftlichen Konvents geltenden
Bestimmungen Anwendung.
Als Königlicher Kommissar bei diesem Kollegium fungirt der Oberpräsident
der Provinz Brandenburg, welcher in den Versammlungen den Vorsitz zu übernehmen
befugt ist.
Die laufenden Geschäfte der Verwaltung und die Verwahrung des Fonds
besorgt die Haupt-Ritterschafts-Direktion.
II. Beschluß der Generalversammlung des Kur= und Ueumärkischen
Ritterschaftlichen Kreditinstituts vom 5. Dezember 1900.
Zu X (der Tagesordnung) erklärte sich die Generalversammlung damit
einverstanden, daß — dem Beschlusse des ritterschaftlichen Konvents des 72. Kommunallandtags
der Kurmark vom 16. Januar 1900 entsprechend — mit der
Aufhebung des Kommunalverbandes der Kurmark:
1. die in Vertretung der Rittergutsbesitzer der Kurmark dem ritterschaftlichen
Konvent des Kommunallandtags der Kurmark bezüglich der
Ritterakademie in Brandenburg zustehenden Rechte und obliegenden
Pflichten, insbesondere die Beschlußfassung über den Zuschußfonds für
die Ritterakademie und über die für diese weiter erforderlichen Beiträge
sowie die Wahl des Kurators der Ritterakademie, auf die der Kurmark
angehörenden Mitglieder der Generalversammlung des Kur= und Neumärkischen
Ritterschaftlichen Kreditinstituts übergehen,
diese Mitglieder der Generalversammlung mit dem Kurator der Ritterakademie
unter dem Vorsitze des Vorsitzenden der Haupt-Ritterschafts-Direktion
des Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts
zu einem besonderen Kollegium zusammentreten, bei welchem der Oberpräsident
der Provinz Brandenburg, der in den Versammlungen den
Vorsitz zu übernehmen befugt ist, als Königlicher Kommissar fungirt,
3. hinsichtlich der Bestätigung der Beschlüsse dieses Kollegiums die für die
Beschlüsse des ritterschaftlichen Konvents des Kommunallandtags der
Kurmark geltenden Bestimmungen Anwendung finden, und
4. die laufenden Geschäfte der Verwaltung und die Verwahrung des
Zuschußfonds für die Ritterakademie von der Kur= und Neumärktischen
Haupt-Ritterschafts-Direktion in Berlin besorgt werden.
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Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.