Einrichtung und Ausstattung der Lararethe. 717
des oben und unten ?!/, Zoll weiten Cylinders bestimmt, ist zum Abnehmen eitigerichtet.
Sämmtliche Theile sind numerirt.
3) Erleuchtungs-Materislien-Etat für die Krankenstuben in den
arnison-Lazarethen.
für eine Rinow’sche Lampe
in den Krankenstuben, resp.
Zu verabreichen sind | eine Schiebelampe in den
Nr, für den Monat Ofßeier-Krankenstuben Bemerkungen.
täglich | pro Monat
Oel
Lth. | Pf ! Leh.
1 | Januar 6 ! 6 I 6 Bei Normirung dieser
2 | Februar 5 j 4 IM Sätze ist angenommen
3 | März 4 ; 4 14 worden, dass die Lampen
4 | April 3 3 — nur bis 9 Uhr Abends mit
5 | Mai 2 | 2 2 voller Brennkraft, von da
6 | Juni 2 | 2 I ab aber nur mit halber
H Juli 1 i ! i 1a Flamme brennen.
ugust a | 36a
8 September oe. 3 | 3 ı
10 | Oktober. . . . . 4 | 4 | 4
N | November . . . » 5 ! 5 Io
12 | December. . . - 1 6 | 66 16 |
jährlich in Summa 43 15
Laternen mit Qualmfängen und Abzugsröhren, Lampen dazu für die Krankenstuben.
Für jede mit I bis 12 Kranken belegte Stube eine Laterne. Dauerzeit 20 Jahre.
Ob die Erleuchtung derjenigen Krankenzimmer, in welchen mehr als 12 Kranke unterebracht
sind, durch 2 Lampen bewirkt werden soll, hängt von der Lokalität und dem
edürfniss ab.
Lehnstühle. a) für jede Lagerstelle in den Officier-Krankenstuben einer; Dauerzeit
20 Jahre. Derselbe wird von Elsenholz gefertigt, braun gebeizt und demnächst
polirt, und ist mit Rücken- und Armlehnen, die Rückenlehne auch mit Ohrbacken und
einer Vorrichtung von Eisenbeschlag versehen, um die Lehne nach beliebiger Richtung
stellen zu können. Die Rückenlehne, der Sitzrahm und die Sattel auf den Armlehnen
werden gepolstert. — b) (Erlass des Militir-Dekonomie-Departements vom 1. December
60, Cirkular an die General-Aerzte vom 25. December 1361.) Das etc. Departement
hat sich nicht abgeneigt erklärt, im Interesse der Krankenpflege für die grösseren
Garnison-Lazarethe die Beschaffung je eines Lehnstuhls von der für die Offcier-Krankenstuben
vorgeschriebenen Form (jedoch unpolirt) zur Erleichterung für solche Kranke,
welche nur in aufrecht sitzender Stellung zu athmen vermögen, auf diesfüllige, bei
demselben eingehende Anträge successive eintreten zu lassen.
Leichentische oder Pritschen, für die 'Todtenkammer eines jeden Lazaretbs 1.
Dauerzeit 2% Jahre.
Leuchter von Messing und messingeneLichtscheere, 1 für jede Lagerstelle
in den Officierkrankenstuben, Dauerzeit 15 Jahr.
Kopfmatratzen. Für jeden Kranken der Normalkrankenzahl, für jede Lagerstelle
in den Officier-Krankenstuben, für jeden wachthabenden Arzt, den Rehnungsführer
und jeden Polizei-Unterofäcier eine, Dauerzeit 12 Jahre. Zur Hülse derselben werden
1'/, Ellen °’/, breite graue starke Leinwand verwendet. Die Kopfmatratzen, welche
®&,, Ellen lang und 1'/, Ellen breit sein müssen, werden in einer Stärke von U Zoll
fertigt, und als Füllungsmaterial dazu werden 3 Pfund reine Pferdehasre genommen.
Die Gewichtsangaben beziehen sich auf das neue Landesgewicht; Erlass des Chefs des
Militär-Medicinal-Wesens vom 19. Mai 1959, Gosetz vom 17. Mai 1856.)
Ungetbeilte Leibmatratzen. Für jede Lagerstelle in den Officier-Krankenstuben,
für jeden wachthabenden Arzt, den Rechnungsführer und jeden Polizei-Unterofßcier
1; die übrigen Krankenstuben werden nur auf ';3 der Normalkrankenzahl mit
diesem Utensil, wovon eines pro Kopf gewährt wird, ausgestattet. Dauerzeit 12 Jahr.
Zur Hülse einer Leibmatratze sind Ö!/, Ellen ®/, breite, graue starke Leinwand erforderlich.
Diese geben, zusammen genühet, eine Länge von 3'/, Ellen und eine doppelte