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6. der Provinzialverband von Schlesien ..... . . .. . 470 071 -
7. Sachsen 68752
8. OD Schleswig-Holstein 67000
9. "4 Hannover .. .. . . . . . 72 801
10. - MWestfalen 79171
11. " der Rheinprovinz 93713
12. Bezirksverband des Regierungsbezirkes Cassel. 45 8o2822
13. Wiesbaden 32098.
14. Lauenburgische Landeskommunalverband 2 48
15. . Landeskommunalverband der Hohengollernschen
Lade .. .. . . . . . . .. .. 2615
S. 3.
Der Finanzminister, der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Minister
des Innern haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 22. Juni 1902.
(L. S.) Wilhelm.
Zugleich für den Minister des Innern
und den Finanzminister:
v. Thielen.
(Nr. 10380.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Solingen und Opladen. Vom
14. Juli 1902.
A# Grund des F. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechtes vom 12. April 1888 (Gesetz Samml. S. 52) und des Artikels 5 der Ver-
ordnung, betreffend das Grundbuchwesen, vom 13. November 1899 (Gesetz-
Samml. S. 519) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung von An-
Gesetz= Samml. 1902. (Nr. 10379—10381.) 50