Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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(Nr.  10392.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  des  Bezirkes  des  Amtsgerichts  Gladenbach.  Vom  27.  August  1902.

A#  Grund  des  §.  39  des  Gesetzes,  betreffend  das  Grundbuchwesen  und  die
Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Gebiete  der  vormals
freien  Stadt  Frankfurt  sowie  den  vormals  Großherzoglich  Hessischen  und  Landgräflich
  Hessischen  Gebietstheilen  der  Provinz  Hessen-Nassau,  vom  19.  August  1895
(Gesetz-Samml.  S.  481)  und  des  Artikels  5  der  Verordnung,  betreffend  das
Grundbuchwesen,  vom  13.  November  1899  (Gesetz  Samml.  S.  519)  bestimmt
der  Justizminister,  daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung
in  das  Grundbuch  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten

für  den  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Gladenbach  gehörigen  Gemeindebezirk

  Wilsbach

am  1.  Oktober  1902  beginnen  soll.

Berlin,  den  27.  August  1902.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

 

 

(Nr.  10393.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Königstein,  Rüdesheim,  Wallmerod
A  und  Wehen.  Vom  29.  August  1902.

uf  Grund  des  Artikels  15  der  Verordnung,  betreffend  die  Anlegung  der
Grundbücher  im  Gebiete  des  vormaligen  Herzogthums  Nassau,  vom  11.  Dezember
  1899  (Gesetz-Samml.  S.  595)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur
Anmeldung  von  Rechten  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  vorgeschriebene
Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Königstein  gehörige  Gemeinde
Mammolshain,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Rüdesheim  gehörige  Gemeinde
Aßmannshausen,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Wallmerod  gehörige  Gemeinde
Weidenhahn,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Wehen  gehörigen  Gemeinden  Holzhausen
  u.  A.  und  Bleidenstadt
am  1.  Oktober  1902  beginnen  soll.

Verlin,  den  29.  August  1902.

Der  Justizminister.
Schönstedt.