Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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4.  für  die  in  den  Bezirken  der  Amtsgerichte  Biedenkopf  und  Battenberg

belegenen  Bergwerke  Lina-Segen  und  Nordstern,
5.  für  das  in  den  Bezirken  der  Amtsgerichte  Biedenkopf  und  Wetter
belegene  Bergwerk  Frohe  Hoffnung
am  1.  Dezember  1902  beginnen  soll.

Berlin,  den  23.  Oktober  1902.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

 

(Jr.  10402.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Braubach,  Diez,  Hachenburg,
Höhr-  Grenzhausen,  Langenschwalbach,  Limburg  a.  L.,  Montabaur,  Nastätten,
Rennerod,  Runkel,  Weilburg  und  Wallmerod.  VemB  8.  November  1902.

A-.  Grund  des  Artikels  15  der  Verordnung,  betreffend  die  Anlegung  der  Grundbucher
  im  Gebiete  des  vormaligen  Herzogthums  Nassau,  vom  11.  Dezember  1899
(Gesetz=  Samml.  S.  595)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur  Anmeldung
von  Rechten  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  vorgeschriebene  Ausschlußfrist
von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Braubach  gehörige  Gemeinde
Lykershausen,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Diez  gehörige  Gemeinde  Wasenbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtzgerichts  Hachenburg  gehörigen  Gemeinden
Dreifelden  und  Stein-Wingert,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Höhr-Grenzhausen  gehörige  Gemeinde
  Baumbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Langenschwalbach  gehörigen  Gemeinden
  Algenroth  und  Niedergladbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Limburg  a.  L.  gehörige  Gemeinde
Obren,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Montabaur  gehörige  Gemeinde
Niederelbert,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Nastatten  gehörige  Gemeinde
Obertiefenbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Anntsgerichts  Rennerod  gehörige  Gemeinde
Emmerichenhain,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Runkel  gehörige  Gemeinde  Steeden,
für  die  zum  Veprrke  des  Amtsgerichts  Weilburg  gehörige  Gemeinde  Selters

am  15.  Dezember  1902  beginnen  soll.