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4. für die in den Bezirken der Amtsgerichte Biedenkopf und Battenberg
belegenen Bergwerke Lina-Segen und Nordstern,
5. für das in den Bezirken der Amtsgerichte Biedenkopf und Wetter
belegene Bergwerk Frohe Hoffnung
am 1. Dezember 1902 beginnen soll.
Berlin, den 23. Oktober 1902.
Der Justizminister.
Schönstedt.
(Jr. 10402.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Braubach, Diez, Hachenburg,
Höhr- Grenzhausen, Langenschwalbach, Limburg a. L., Montabaur, Nastätten,
Rennerod, Runkel, Weilburg und Wallmerod. VemB 8. November 1902.
A-. Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der Grundbucher
im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau, vom 11. Dezember 1899
(Gesetz= Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung
von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschlußfrist
von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Braubach gehörige Gemeinde
Lykershausen,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Diez gehörige Gemeinde Wasenbach,
für die zum Bezirke des Amtzgerichts Hachenburg gehörigen Gemeinden
Dreifelden und Stein-Wingert,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Höhr-Grenzhausen gehörige Gemeinde
Baumbach,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Langenschwalbach gehörigen Gemeinden
Algenroth und Niedergladbach,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Limburg a. L. gehörige Gemeinde
Obren,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Montabaur gehörige Gemeinde
Niederelbert,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Nastatten gehörige Gemeinde
Obertiefenbach,
für die zum Bezirke des Anntsgerichts Rennerod gehörige Gemeinde
Emmerichenhain,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Runkel gehörige Gemeinde Steeden,
für die zum Veprrke des Amtsgerichts Weilburg gehörige Gemeinde Selters
am 15. Dezember 1902 beginnen soll.