Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.
—  Nr.  6.

Inhalt:  Gesegz,  betreffend  den  Erwerb  von  Bergwerkseigenthum  im  Oberbergamtsbezirke  Dortmund  für  den
Staat,  S.  29.  —  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Hadamar,  Herborn,  Limburg  a.  L.,  Marienberg,  Wallmerod
  und  Weilburg,  S.  3o.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom  10.  April  1872
durch  die  Regierungs-Amteblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  31.

 

 

 

 

(Nr.  10324.)  Gesetz,  betreffend  den  Erwerb  von  Bergwerkseigenthum  im  Oberbergamtsbezirke
Dortmund  für  den  Staat.  Vom  21.  März  1902.

Wir  Wilhelm  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ꝛc.

verordnen  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtags  Unserer  Monarchie,
was  folgt:

C.  1.
Zum  Erwerbe

1.  von  zweiundfünfzig,  in  den  Kreisen  Recklinghausen  und  Lüdinghausen
belegenen,  von  den  Erben  Vohwinkel  angebotenen  Steinkohlenfeldern,

2.  des  Steinkohlenbergwerkes  Waltrop  bei  Waltrop,

3.  der  sämmtlichen  Kuxe  der  Gewerkschaften  vereinigte  Gladbeck,  Bergmannzsglück,
  Gute  Hoffnung  und  Berlin,

4.  des  der  Gewerkschaft  Deutscher  Kaiser  zu  Hamborn  gehörigen  Steinkohlenfeldes
  Potsdam  sowie  der  Rechtsansprüche  dieser  Gewerkschaft
aus  zweien,  zwischen  den  Feldern  Potsdam  und  Berlin  belegenen
Bohrlöchern  beziehungsweise  den  hierauf  eingelegten  Steinkohlen-Muthungen,


ferner  zur  Deckung  der  Betriebs=  und  Ausrüstungskosten  der
vorstehend  bezeichneten  Bergwerke  bis  zum  31.  März  1903  sowie  der
durch  den  Erwerb  der  unter  1  bis  4  bezeichneten  Objekte  entstandenen
und  noch  entstehenden  Nebenkosten
wird  der  Staatsregierung  ein  Betrag  bis  zu  achtundfünfzig  Millionen  Mark
zur  Verfügung  gestellt.
Eesetz=  Samml.  1902.  (Nr.  10324—10325.)  7

Ausgegeben  zu  Berlin  den  22.  März  1902.