Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

68. 
Die Art der Besteuerung soll in der zukünftigen erweiterten Stadtgemeinde 
mit folgenden Ausnahmen gleich sein: 
a) Solange in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen Schulsozietäten bestehen 
und Schulsteuern erhoben werden, sollen diese den Steuerpflichtigen da— 
selbst auf die von ihnen zu zahlenden Gemeindesteuern angerechnet werden. 
b) In der jetzigen Gemeinde Uckendorf erhalten die beiden Kirchengemeinden 
Zuschüsse aus der Gemeindekasse, die sich auf 1 Mark für jeden evan- 
gelischen und katholischen Einwohner belaufen. Diese Zuschüsse sollen 
auch ferner aus der Stadtkasse gezahlt werden. Dafür sind die Zu= 
schläge zur Einkommensteuer derjenigen Personen, Gesellschaften usw., 
die nach §9 33 des Kommunalabgabengesetzes in der Gemeinde Uckendorf 
steuerpflichtig wären, wenn diese selbständig bliebe, um so viel boher 
zu belassen, daß dadurch die Ausgabe für die Zuschüsse gedeckt wird. 
F) Die in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen eingeführte Grundsteuer nach 
dem gemeinen Werte ist — vorbehaltlich eines anderweitigen Beschlusses 
der künftigen Stadtverordnetenversammlung — für den Bezirk der 
Gemeinde Uckendorf nicht maßgebend. 
An ihrer Stelle werden Zuschläge zur staatlich veranlagten Grund= und 
Gebäudesteuer von solcher Höhe erhoben, wie sie in Gelsenkirchen zur Deckung 
des Solls der städtischen Grundsteuer erforderlich sein würden. 
9. 
Oieser Vertrag wird geschlossen in Kenntnis von den gleichzeitig zwischen 
der Stadtgemeinde Gelsenkirchen und den Landgemeinden Bismarck, Bulmfe, 
Hüllen geschlossenen Vereinigungsverträgen. Die Landgemeinde Uckendorf tritt 
denselben damit bei. 
10. 
Unter dem Vorsitze des Ersten Bürgermeisters Machens wird aus diesem, 
den Amtmännern von Eberstein und von Wedelstaedt und den Herren: 
a) für die Stadt Gelsenkirchen 
Bergwerksdirektor Naderhoff, 
Justizrat Greve, 
Sanitätsrat Dr. Falckenberg, 
b) für die Gemeinde Uckendorf 
Bergwerksdirektor Bingel, 
Gemeindevorsteher Beckmann, 
c) für die Gemeinden des Amtes Bismarck 
Bergwerksdirektor Leibold, 
Generaldirektor Burgers, 
Gutsbesitzer Dr. Wilhelms, 
Direktor Großbüning 
eine Kommission gebildet.
	        
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