68.
Die Art der Besteuerung soll in der zukünftigen erweiterten Stadtgemeinde
mit folgenden Ausnahmen gleich sein:
a) Solange in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen Schulsozietäten bestehen
und Schulsteuern erhoben werden, sollen diese den Steuerpflichtigen da—
selbst auf die von ihnen zu zahlenden Gemeindesteuern angerechnet werden.
b) In der jetzigen Gemeinde Uckendorf erhalten die beiden Kirchengemeinden
Zuschüsse aus der Gemeindekasse, die sich auf 1 Mark für jeden evan-
gelischen und katholischen Einwohner belaufen. Diese Zuschüsse sollen
auch ferner aus der Stadtkasse gezahlt werden. Dafür sind die Zu=
schläge zur Einkommensteuer derjenigen Personen, Gesellschaften usw.,
die nach §9 33 des Kommunalabgabengesetzes in der Gemeinde Uckendorf
steuerpflichtig wären, wenn diese selbständig bliebe, um so viel boher
zu belassen, daß dadurch die Ausgabe für die Zuschüsse gedeckt wird.
F) Die in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen eingeführte Grundsteuer nach
dem gemeinen Werte ist — vorbehaltlich eines anderweitigen Beschlusses
der künftigen Stadtverordnetenversammlung — für den Bezirk der
Gemeinde Uckendorf nicht maßgebend.
An ihrer Stelle werden Zuschläge zur staatlich veranlagten Grund= und
Gebäudesteuer von solcher Höhe erhoben, wie sie in Gelsenkirchen zur Deckung
des Solls der städtischen Grundsteuer erforderlich sein würden.
9.
Oieser Vertrag wird geschlossen in Kenntnis von den gleichzeitig zwischen
der Stadtgemeinde Gelsenkirchen und den Landgemeinden Bismarck, Bulmfe,
Hüllen geschlossenen Vereinigungsverträgen. Die Landgemeinde Uckendorf tritt
denselben damit bei.
10.
Unter dem Vorsitze des Ersten Bürgermeisters Machens wird aus diesem,
den Amtmännern von Eberstein und von Wedelstaedt und den Herren:
a) für die Stadt Gelsenkirchen
Bergwerksdirektor Naderhoff,
Justizrat Greve,
Sanitätsrat Dr. Falckenberg,
b) für die Gemeinde Uckendorf
Bergwerksdirektor Bingel,
Gemeindevorsteher Beckmann,
c) für die Gemeinden des Amtes Bismarck
Bergwerksdirektor Leibold,
Generaldirektor Burgers,
Gutsbesitzer Dr. Wilhelms,
Direktor Großbüning
eine Kommission gebildet.