Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

b)  In  der  jetzigen  Gemeinde  Uckendorf  erhalten  die  beiden  Kirchengemeinden
Zuschüsse  aus  der  Gemeindekasse,  die  sich  auf  1  Mark  für  jeden  evangelischen
  und  katholischen  Einwohner  belaufen.  Diese  Zuschüsse  sollen
auch  ferner  aus  der  Stadtkasse  gezahlt  werden.  Dafür  sind  die  Zuschläge
  zur  Einkommensteuer  derjenigen  Personen,  Gesellschaften  usw.,
die  nach  §  33  des  Kommunalabgabengesetzes  in  der  Gemeinde  Uckendorf
  steuerpflichtig  würen,  wenn  diese  selbständig  bliebe,  um  so  viel
höher  zu  belasten,  daß  dadurch  die  Ausgabe  für  die  Zuschüsse  gedeckt
wird.  Innerhalb  der  ersten  15  Jahre,  vom  Tage  der  Vereinigung
ab,  darf  kein  Zuschuß  an  eine  Kirchengemeinde  gewährt  werden,  der
eine  Mehrbelastung  für  die  Eingesessenen  von  Schalke  bedingt.

e)  Die  in  der  jetzigen  Stadt  Gelsenkirchen  eingeführte  Grundsteuer  nach
dem  gemeinen  Werte  ist  —  vorbehaltlich  eines  anderweitigen  Beschlusses
der  künftigen  Stadtverordnetenversammlung  —  für  den  Bezirk  der
Gemeinde  Schalke  nicht  maßgebend.  An  ihrer  Stelle  werden  Zuschläge
zur  staatlich  veranlagten  Grund=  und  Gebäudesteuer  von  solcher  Höhe
erhoben,  wie  sie  in  Gelsenkirchen  zur  Deckung  des  Solls  der  städtischen
Grundsteuer  erforderlich  sein  würden.

5  9.
Dieser  Vertrag  wird  geschlossen  in  Kenntnis  von  den  am  20.  November
1902  zwischen  der  Stadtgemeinde  Gelsenkirchen  und  den  Landgemeinden  Bismarck,
  Bulmke,  Hüllen,  Uckendorf  geschlossenen  Vereinigungsverträgen.  Die
Landgemeinde  Schalke  tritt  denselben  damit  bei.

810.
Unter  dem  Vorsitze  des  Ersten  Bürgermeisters  Machens  wird  aus  diesem,
den  Amtmännern  Klose,  von  Eberstein  und  von  Wedelstaedt  und

a)  für  die  Stadt  Gelsenkirchen
Bergwerksdirektor  Naderhoff,
Justizrat  Greve,
Sanitätsrat  Dr.  Falckenberg,

b)  für  die  Gemeinde  Uckendorf
Bergwerksdirektor  Bingel,
Gemeindevorsteher  Beckmann,

e)  für  die  Gemeinden  des  Amtes  Bismarck
Bergwerksdirektor  Leibold,
Generaldirektor  Burgers,
Gutsbesitzer  Dr.  Wilbelms,
Direktor  Großbüning,

d)  für  die  Gemeinde  Schalke
Bergrat  Müller,
Direktor  Eichhoff

eine  Kommission  gebildet.
Geseh  Samml.  190.3.  (Nr.  10431—104.2.)  17