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Übertrag . . .. 3786 706,24 Mark
11. auf 5000 Stück Aktien (zu je 1200 Mark)
der Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahn die
Summe . . . . . . .. .. .. .... . . .. .. .. . ... 810 00000
b) zu Abfindungen
an die Direktoren der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn, der
Altdamm -Kolberger Eisenbahn, der Stargard-Cüstriner
Eisenbahn, der Kiel-Eckernförde-Flensburger Eisenbahn und
der Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahn die Summe von 2 057 000000
c) zur Deckung des Bauvorschusses
der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn und der Stargard-
Cüstriner Eisenbahn die Summe von. . ........ . .. . ... 1 258 705000=
zusammen . . 7912411,24 Mark
zu verwenden und
J. zur Deckung der im 9 3 unter a bis c erforderlichen Mittel die Be-
stände der Reserve-, Erneuerungs= usw. Fonds, deren Höhe nach dem
Abschlusse des Jahres 1901 beziehungsweise 190 1/1902 9 861 663 Mark
betrug, sobald diese Fonds dem Staate zugefallen sein werden, zu
verwenden,
II. die verbleibenden Restbestände der genannten Fonds in Anrechnung auf
die der Staatsregierung bewilligten noch offenstehenden Eisenbahnkredite
zu verwenden.
84.
Der Finanzminister und der Minister der öffentlichen Arbeiten werden er-
mächtigt, bei dem Umtausche von Aktien in Staatsschuldverschreibungen, sofern
die Anzahl der eingereichten Stücke den nach den abgeschlossenen Verträgen für
den Umtausch maßgebenden Verhältniszahlen nicht entspricht, die Ausgleichung
des in Staatsschuldverschreibungen nicht darstellbaren Uberschußbetrags durch
Barzahlung zu bewirken, wobei der zu zahlende Betrag nach dem um ein Prozent
verminderten Kurse, welcher für Staatsschuldverschreibangen der dreiprozentigen
konsolidierten Anleihe vor dem Tage des Umtausches zuletzt an der Berliner
Börse bezahlt worden ist, berechnet wird.
85.
Die Umwandlung der für die Aktien als Abfindung gegebenen Staats-
schuldverschreibungen in Buchschulden des Staates erfolgt gebührenfrei, wenn die
Eintragung binnen einer vom Finanzminister festzusetzenden Frist bei der Haupt-
verwaltung der Staatsschulden beantragt wird.