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(Xr. 10450.) Allerhöchster Erlaß vom 16. März 1903, betreffend die Befugnisse des Re-
gierungspräsidenten in Potsdam und der Ministerial-Baukommission in Berlin
hinsichtlich der märkischen Wasserstraßen.
A# den Bericht vom 10. März d. J. will Ich Sie ermächtigen, dem Regierungs-
präsidenten in Potsdam die in dem Allerhöchsten Erlasse vom 31. Dezember 1894
bezeichneten Verwaltungsbefugnisse hinsichtlich der zur Staatskasse fließenden Schif-
fahrts-, Hafen-, Flößerei= und Fährabgaben, des Fährregals und der Vermessung
von Flußschiffen nach der Eichordnung, sowie ferner die Verwaltungszuständigkeit
hinsichtlich der nicht staatlichen Schiffahrts-, Hafen-, Flößerei= und Fährabgaben
und hinsichtlich der Binnenschiffahrtsstatistik für die in den Regierungsbezirken
Magdeburg und Frankfurt a. O. liegenden Teile der Wasserstraßen zwischen Elbe
und Oder; ferner der Ministerial-Baukommission in Berlin die gleichen Befugnisse
und Zuständigkeiten für die außerhalb der Berliner Weichbildgrenze liegenden
Teile des Landwehrkanals, für die Unterspree von der Berliner Weichbildgrenze
bis zur Eisenbahnbrücke bei Charlottenburg, für den Verbindungskanal und für
die Strecke des Berlin-Spandauer Schiffahrtskanals von der Berliner Weichbild-
grenze bis zur Plötzenseer Schleuse einschließlich der letzteren zu übertragen.
Berlin, den 16. März 1903.
Wilhelm.
Frhr. v. Rheinbaben. Möller. Budde.
An den Finanzminister, den Minister für Handel und Gewerbe und den Minister
der öffentlichen Arbeiten.
(Nr. 10451.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1903, betreffend Bau und Betrieb der in
dem Gesetze vom 18. Mai d. J. (Gesetz Samml. S. 157) vorgesehenen neuen
Eisenbahnen.
Auf Ihren Bericht vom 22. Mai d. J. bestimme Ich, daß bei der demnächstigen
Ausführung der in dem Gesetze vom 18. Mai d. J., betreffend die Erweiterung
und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die weitere Beteiligung des
Staates an dem Unternehmen der Altdamm Kolberger Eisenbahngesellschaft und
an dem Baue von Kleinbahnen, im § 1 unter Ia und b vorgesehenen Eisenbahn-
linien die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebs, und zwar:
1. der Eisenbahn von Saarbrücken nach Bous der Königlichen Eisenbahn-
direktion zu St. Johann-Saarbrücken,
2. der Eisenbahnen:
a) von Lötzen nach Angerburg,
b) von Mohrungen nach Liebemühl (Osterode i. Ostpr.)
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Königsberg i. Pr.,