8.
9.
10.
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der Eisenbahnen:
a) von Schlachta nach Skurz (Schmentau),
b) von Vandsburg nach Flatow
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Danzig,
der Eisenbahn von Schokken nach Schubin mit Abzweigung von
Gollantsch nach Kolmar i. Pos. der Königlichen Eisenbahndirektion zu
Bromberg,
. der Eisenbahnen:
a) von Birnbaum nach Samter,
b) von (Birnbaum) Wierzebaum nach Schwerin a. d. Warthe,
c) von Wollstein nach Grätz i. Pos.,
d) von Neusalz a. O. nach Wollstein
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Posen,
der Eisenbahnen:
a) von Lorenzdorf nach Sagan,
b) von Friedeberg a. Queis nach der Reichsgrenze in der Richtung
auf Heinersdorf
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Breslau,
. der Eisenbahn von Visselhövede nach Zeven der Königlichen Eisenbahn-
direktion zu Hannover,
der Eisenbahn von Winterberg i. Westf. nach Frankenberg i. Hessen-
Nassau der Königlichen Eisenbahndirektion zu Cassel,
der Eisenbahn von Usingen nach Weilmünster der Königlichen Eisen-
bahndirektion zu Frankfurt a. M.,
der Eisenbahn von (Simmern) Castellaun nach Boppard der Königlich
Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion zu Mainz
übertragen wird.
Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden
Beschränkung derjenigen Grundstücke, welche zur Bauausführung nach den von
Ihnen festzustellenden Plänen notwendig sind, für sämtliche vorbezeichnete Eisen-
bahnen nach den gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden soll.
Dieser Erlaß ist in der Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Schlobitten, den 25. Mai 1903.
Wilhelm.
Für den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Möller.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
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Redigiert im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichesdruckerei.