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(Nr. 10454.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1903, betreffend Ubertragung der Verwaltung
der auf Grund der Gesetze vom 18. Mai d. J. (Gesetz= Samml. S. 123
und 148) in das Eigentum des Staates übergehenden Eisenbahnen an die
bestehenden Eisenbahndirektionen, sowie Ubergang der Verwaltung der Strecke
Oberhausen—Dorsten von der Eisenbahndirektion in Münster i. W. auf die
Eisenbahndirektion in Essen a. R.
Ar# Ihren Bericht vom 20. Mai d. J. bestimme Ich zur Ausführung der
Gesetze vom 18. Mai d. J., betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen
für den Staat und betreffend den Erwerb der Ostpreußischen Südbahn für den
Staat, daß die Verwaltung der neu erworbenen Strecken vom Tage ihres Uber-
ganges auf den Staat den in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten
Eisenbahndirektionen übertragen wird. An demselben Tage geht die Verwaltung
der Strecke Oberhausen—Dorsten von der Eisenbahndirektion in Münster i. W.
auf die Eisenbahndirektion in Essen a. R. über.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Schlobitten, den 25. Mai 1903.
Wilhelm.
Für den Minister der öffentlichen Arbeiten:
Schönstedt.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.