Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
Chronologische Übersicht des Jahrganges 1903. XXIII 
Datum Ausgegeben Nr. Nr. 
des zu Inhalt. des des Seite. 
Gesetzes 2c. Berlin. Stücks. Gesetzes. 
1903.903. 
4. Septbr.]4. Septbr, Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung26. 10472.16. 
des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke 
der Amtsgerichte Diez, Dillenburg, Ha- 
damar, Herborn, Höchst a. M., Idstein, 
Langenschwalbach, Montabaur und 
Rüdesheim. 
6. — 20. Oktbr.Statut für die Ent= und Bewässerungs27. — 226. 
enossenschaft zu Gortatowo im Kreise Nr. 13. 
Posen.Ol. 
6. — 26. Novbr. Statut für die Entwässerungsgenossen- 29. – 246. 
schaft II zu Merlscheid im Kreise Prüm. Nr. 4. 
9. — 26. — Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechtes 29. — 246. 
zur Chausseegelderhebung usw. an den Nr. 5. 
Landkreis Schweidnitz für die Chaussee von 
Saarau nach Conradswaldau. 
25. — 14. — Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent.28 – 229. 
eignungsrechts an die Stadtgemeinde Cee Nr. 5. 
feld zur Entziehung und zur dauernden Be.- 
schränkung des zum Bau und Betrieb einer 
Kleinbahn von Crefeld nach dem Rhein- 
hafen bei Einn in Auspruch zu nehmenden 
Grundeigentums. 
30. — 14. — Allerh. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeindee 28. – 229. 
Mansfeld das Recht verliehen worden ist, Nr. 6. 
das zur Ausführung der von ihr geplanten 
Wasserleitung innerhalb der Gemarkungen 
der Gemeinde Möllendorf und des Gutsbezirkes 
gleichen Namens noch erforderliche Grundeigen- 
tum im Wege der Enteignung zu erwerben 
oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden 
Beschränkung zu belasten. 
30. — 26. — Allerh. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeinde — 246. 
Ziegenhals das Recht verliehen worden ist, Nr. 6. 
  
  
das zur Ausführung der von ihr geplanten, 
aus der Rehbachquelle in der Gemarkung 
Dürr= Kunzendorf zu speisenden Wasser- 
leitung noch erforderliche Grundeigentum im 
Wege der Enteignung zu erwerben oder, 
soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be- 
schränkung zu belasten. 
  
  
 
	        
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