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86.
Die Stadtgemeinde Dortmund verpflichtet sich, den Hellweg von der
Dortmunder Gemeindegrenze bis zu dem Durchlaß östlich der Sanderschen
Besitzung bis zum Ablaufe des Jahres 1905 auszubauen.
Der Ausbau umfaßt Kanalisation, Beleuchtung, Befestigung des Straßen-
damms und erhöhte Bürgersteige. Die Befestigung des Fahrdamms und der
Bürgersteige soll wenigstens den Ausführungen der Kaiserstraße zu Dortmund
auf der Strecke von der Düsseldorferstraße bis zur Gemeindegrenze Cörne ent-
sprechen.
" Die Stadtgemeinde Dortmund verpflichtet sich ferner, die Oststraße vom
Hellwege bis zur Düsterstraße bis zum Ablaufe des Jahres 1905 zu kanalisieren
und chausseemäßig auszubauen.
87.
1. Kein Teil des jetzigen Gemeindebezirkes Cörne darf grundsätzlich von der
Bebauung ausgeschlossen werden, sofern den polizeilichen Anforderungen in bezug
auf die Herstellung und Entwässerung der Straßen genügt wird und die orts—
statutarischen Straßenbaukosten gezahlt werden. Hierzu wird ausdrücklich bemerkt,
daß für die zur Zeit in der Anlegung befindlichen Straßen der Anbau genehmigt
werden muß, wenn die ortsstatutarischen Beiträge für den späteren Ausbau und
die Kanalisation bezahlt werden und das Straßenterrain abgetreten wird. Als
solche Straßen werden bezeichnet:
a) die Wilhelmstraße vom Hellwege nach Süden bis zur verlängerten
Düsterstraße,
b) die alte Straße“) vom Hellwege bis zur nördlichen Grenze der Parzelle
Nr. 130/55,
Tc) der Heideweg vom Hellwege nördlich bis zu dem geplanten Rondell.
2. Als historische Straßen innerhalb des Gemeindebezirkes Cörne sollen gelten:
a) der Hellweg,
b) die Oststraße vom Hellwege bis zur Düsterstraße,
J) die Düsterstraße von der Oststraße bis zur Weststraße,
d) die Weststraße vom Hellwege bis zur Eisenbahn, soweit sie in dem
alten Zuge erhalten bleibt.
88.
In dem jetzigen Gemeindebezirke Cörne dürfen Müllabladestätten nicht
errichtet werden.
6 9.
Die Gemeindevertretung von Cörne wählt aus ihrer Mitte 3 Mitglieder
in die Stadtverordnetenversammlung der erweiterten Stadtgemeinde Dortmund,
deren Amtszeit bis zur nächsten Ergänzungswahl der Stadtverordneten in der
bisherigen Stadtgemeinde Dortmund dauert. Statt derselben werden gleichzeitig
mit den alsdann stattfindenden allgemeinen Ergänzungswahlen nach Maßgabe
der Städteordnung 3 neue Stadtverordnete gewählt. Hierbei soll die gegenwärtige