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Aulage.
Gebührentarif.
Lfde.
Bezeichnung der Verrichtung.
... S—
Gebühr
in
Mark.
Abwartung eines Termins bis zur Dauer von zwei Stunden, einschließlich
der während des Termins ausgeführten Untersuchungen und erstatteten
mündlichen Gutachen . ..
Jede angefangene halbe Stunde ner ...
Als Anfang des Termins gilt die Zeit, zu der geladen ist, als End-
punkt die Zeit der Entlassung.
Unterbrechungen der Verhandlung und Beurlaubungen des Veterinär-
beamten werden in die Terminsdauer mit eingerechnet; dies gilt jedoch
bei einer Unkerbrechung oder Beurlaubung, die auf mehr als zwei
Stunden bestimmt wird, dann nicht, wenn der Veterinärbeamte an
seinem Wohnorte vernommen wird oder wenn seine Rückreise durch die
Unterbrechung oder Beurlaubung nicht verzögert wird.
Die Gebühr ist für jeden Verhandlungstag besonders zu berechnen.
Ist der Veterinärbeamte in mehreren Terminen an demselben Tage
beschäftigt gewesen, so darf eine mehrfache Berechnung derselben Zeit
nicht stattfinden.
Untersuchung eines Tieres behufs Vorbereitung des in einem Termine zu
erstattenden Gutachtens
Hat sich der Veterinärbeamte zum Zwecke der Untersuchung an Ort
und Stelle begeben und kann die Untersuchung ohne sein Verschulden
nicht stattfinden, so ist die Mindestgebühr anzusetzen.
Mehr als 3 Untersuchungen dürfen nur mit Zustimmung der er-
suchenden Behörde berechnet werden.
Für eine Akteneinsicht außerhalb des Termins
a) Für die Obduktion eines Pferdes oder Rindes, einschließlich des
Obduktionsberihs ...
Auslagen für die Zuziehung von Gehilfen sind in diesem Satze
nicht einbegriffen, sondern besonders zu liquidieren.
b) Für die Obduktion eines anderen Haustiers, einschließlich der durch
die IJuziehung von Gehilfen entstehenden Kosten und des Ob.
duktionsberichts
c) Werden mehrere Obduktionen in derselben Sache an demselben Tage
ausgeführt, so ist für jede der ersten Obduktion folgende Obduktion
anzusetzen
bei Pferden und Rindern
bei den übrigen Haustieren
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