Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

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Außerdem ist der Versuch zu machen, zur Verbesserung der Verkehrs- 
verhältnisse des sogenannten Witteringsfeldes nach der Mitte Rüttenscheids hin 
binnen 3 Jahren einen direkten Straßenzug von der Rellinghauserstraße ausgehend 
mit den gesetzlichen Mitteln festzulegen. 
Längstens binnen 3 Jahren ist für die Anlage eines großen öffentlichen 
Platzes in der Gemeinde Rüttenscheid zu sorgen. 
Die erweiterte Stadtgemeinde ist nicht berechtigt, von denjenigen Straßen- 
anliegern im bisherigen Bezirke Rüttenscheid Nachforderungen zu erheben, von 
denen bisher überhaupt keine Anliegerbeiträge erhoben worden sind, oder welche 
Straßenausbaukosten für Rüttenscheid in Gemäßheit des bestehenden Ortsstatuts 
und des hierzu gefaßten Gemeindebeschlusses bis zum 31. Januar 1905 ein- 
schließlich bereits bezahlt haben, oder welche bis dahin Baugesuche mit den zu- 
gehörigen Unterlagen eingereicht haben. 
§ 7. 
Die Rewvision der für Rüttenscheid aufgestellten Bebauungspläne soll sofort 
in Angriff genommen und ohne Aufenthalt zu Ende geführt werden. 
Das für den bisherigen Rüttenscheider Bezirk vorhandene Kanalprojekt soll 
nötigenfalls abgeändert und nach Maßgabe des vorhandenen Bedürfnisses aus- 
geführt werden. Als Grundsatz soll dabei gelten, daß die Herstellung der 
Kanalisation zu erfolgen hat, sobald die betreffende Straße zu einem WViertel 
ihrer Gesamtlänge bebaut ist und an einen vorhandenen Vorfluter angeschlossen 
werden kann. 
  
88. 
Die Rüttenscheider Sparkasse wird mit der Essener Sparkasse vereinigt. 
89 
Im Gebiete der Gemeinde Rüttenscheid ist ein Wochenmarkt mit den 
gleichen Marktgebühren wie in Essen einzurichten. 
Das Recht der erweiterten Stadtgemeinde, nach Erbauung von Markt- 
hallen den Markthallenzwang ortsstatutarisch einzuführen, wird durch diese Be- 
stimmung nicht beschränkt. 
10. 
Der Ausbau des Progymnasiums in Rüttenscheid zu einem Reform- 
a#vmnasium in Verbindung mit einem Reform-Realgymnasium nach dem Be- 
schlusse des Gemeinderats vom 28. Dezember 1904 ist ohne Unterbrechung zu 
vollenden. Der paritätische Charakter der Anstalt muß gewahrt bleiben. 
Die gewerbliche Fortbildungsschule in Rüttenscheid bleibt bestehen und ist 
den Bedürfnissen entsprechend weiter zu entwickeln. 
11. 
Im Bezirke der Gemeinde Rüttenscheid sind eine Annahme= und Aus- 
zahlungsstelle für Spareinlagen und Zinszahlungen, eine Hebestelle für Steuern, 
ein Standesamt, ein Einwohner-Meldeamt, ein Polizeikommissariat und Feuer- 
meldestellen zu unterhalten.
	        
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