Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

Zusatzvertrag 
zu dem 
Vertrage zwischen Preußen und Bremen wegen einer Erweiterung der 
Hafen- und Verkehrsanstalten zu Bremerhaven und eines aus diesem 
Anlasse vorzunehmenden Austausches von Gebieten bei Bremerhaven und 
bei Fischerhude, Kreis Achim, vom 21. Mai 1904. 
  
Seine Majestät der König von Preußen und der Senat der freien Hansestadt 
Bremen, von dem Wunsche geleitet, den von den beiderseitigen Bevollmächtigten 
wegen einer Erweiterung der Hafen- und Verkehrsanstalten zu Bremerhaven und 
eines aus diesem Anlasse vorzunehmenden Austausches von Gebieten bei Bremer- 
haven und bei Fischerhude, Kreis Achim, am 21. Mai 1904 unterzeichneten Ver- 
trag in einzelnen Punkten einer Abänderung zu unterziehen, haben zu diesem 
Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Staatsminister, Staatssekretär des Auswärtigen 
Amtes, Dr. Oswald Freiherrn v. Richthofen, 
der Senat der freien Hansestadt Bremen: 
den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der 
Hansestädte am Königlich Preußischen Hofe, Dr. Carl Peter 
Klügmann. 
Die Bevollmächtigten haben, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten 
mitgeteilt und sie in guter und gehöriger Ordnung befunden haben, unter Vor- 
behalt der Ratifikation die nachstehenden Bestimmungen vereinbart: 
1. 
Der im Eingange bezeichnete Vertrag vom 21. Mai 1904 wird dahin 
geändert: 
1. Der Artikel 1 Abs. 1 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: 
,Preußen tritt der freien Hansestadt Bremen die an das 
Gebiet von Bremerhaven im Norden, Osten und Westen an- 
schließenden, auf dem diesem Qusatzvertrage beigefügten Plane von 
  
 
	        
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