Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

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2. die Königlich Preußische Landgemeinde Wainsdorf aus dem Verbande 
mit der Königlich Sächsischen Kirchengemeinde Frauenhain behufs Ver- 
einigung mit einer Königlich Preußischen Kirchengemeinde 
82. 
Von dem Zeitpunkte der Trennung ab erlöschen 
einerseits alle Rechte der ausscheidenden Gemeinden und ihrer Mit- 
glieder an dem unbeweglichen und beweglichen kirchlichen Vermögen 
der bisherigen Kirchengemeinden sowie alle Ansprüche auf Mit- 
benutzung der kirchlichen Anstalten und Einrichtungen einschließlich 
der kirchlichen Stiftungen, 
andererseits alle Verpflichtungen der ausscheidenden Gemeinden und 
ihrer Mitglieder gegenüber der Kirche, den kirchlichen Amtern und 
der Kirchengemeinde zu irgendwelcher Leistung von Abgaben, Bei- 
trägen und Gefällen in der bisherigen Kirchengemeinde, soweit nicht 
nachstehend besonderes bestimmt wird. 
93. 
Dem dermaligen Inhaber der Kirchschullehrerstelle zu Frauenhain wird 
auf die Dauer der Innehabung des jetzigen Amtes der Fortbezug des dermaligen 
Einkommens dergestalt gewährleistet, daß etwaige Einkommensausfälle, die ihm 
durch das Ausscheiden der Landgemeinde Wainsdorf aus der Kirchengemeinde 
Frauenhain erwachsen, von der Kirchengemeinde Prösen vergütet werden. 
84. 
Vom Zeitpunkte der Trennung ab erlöschen alle Ansprüche der Kirche, der 
kirchlichen Amter und der Kirchengemeinden zu Prösen und Stolzenhain an die 
Gemeinden Reppis und Schweinfurth wegen Beitragsleistung zu den Kosten des 
Diakonatbaues in Prösen, wegen Uberlassung der Ablösungskapitalien für die 
aus diesen Orten stammenden Dezem- und anderen Gefälle und wegen Erhebung 
von Opferpfennigen und Hausgroschen einschließlich der Rückstände. 
85. 
Vom Zeitpunkte der Trennung ab erlöschen alle Ansprüche der Kirche, der 
kirchlichen Amter und der Kirchengemeinde Frauenhain an die Gemeinde Wains- 
Frauenl 
dorf wegen Beitragsleistung zu den Kosten des Kirchenumbaues in Frauenhain, 
wegen Uberlassung der Ablösungskapitalien für die aus Wainsdorf stammenden 
Dezem= und anderen Gesälle und wegen Erhebung von Ostereiern für das 
Dialonat und äbnliche Gefälle einschließlich etwaiger Rückstände. 
aus. 
Magdeburg, den 20. Februar 1905. Dresden, den 21. Februar 1905. 
(L. S.) Dr. Bacmeister, (L. S.) Dr. Wilbelm Franz Fürchtegott Böhme. 
Konstsiorialrat.
	        
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