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2. die Königlich Preußische Landgemeinde Wainsdorf aus dem Verbande
mit der Königlich Sächsischen Kirchengemeinde Frauenhain behufs Ver-
einigung mit einer Königlich Preußischen Kirchengemeinde
82.
Von dem Zeitpunkte der Trennung ab erlöschen
einerseits alle Rechte der ausscheidenden Gemeinden und ihrer Mit-
glieder an dem unbeweglichen und beweglichen kirchlichen Vermögen
der bisherigen Kirchengemeinden sowie alle Ansprüche auf Mit-
benutzung der kirchlichen Anstalten und Einrichtungen einschließlich
der kirchlichen Stiftungen,
andererseits alle Verpflichtungen der ausscheidenden Gemeinden und
ihrer Mitglieder gegenüber der Kirche, den kirchlichen Amtern und
der Kirchengemeinde zu irgendwelcher Leistung von Abgaben, Bei-
trägen und Gefällen in der bisherigen Kirchengemeinde, soweit nicht
nachstehend besonderes bestimmt wird.
93.
Dem dermaligen Inhaber der Kirchschullehrerstelle zu Frauenhain wird
auf die Dauer der Innehabung des jetzigen Amtes der Fortbezug des dermaligen
Einkommens dergestalt gewährleistet, daß etwaige Einkommensausfälle, die ihm
durch das Ausscheiden der Landgemeinde Wainsdorf aus der Kirchengemeinde
Frauenhain erwachsen, von der Kirchengemeinde Prösen vergütet werden.
84.
Vom Zeitpunkte der Trennung ab erlöschen alle Ansprüche der Kirche, der
kirchlichen Amter und der Kirchengemeinden zu Prösen und Stolzenhain an die
Gemeinden Reppis und Schweinfurth wegen Beitragsleistung zu den Kosten des
Diakonatbaues in Prösen, wegen Uberlassung der Ablösungskapitalien für die
aus diesen Orten stammenden Dezem- und anderen Gefälle und wegen Erhebung
von Opferpfennigen und Hausgroschen einschließlich der Rückstände.
85.
Vom Zeitpunkte der Trennung ab erlöschen alle Ansprüche der Kirche, der
kirchlichen Amter und der Kirchengemeinde Frauenhain an die Gemeinde Wains-
Frauenl
dorf wegen Beitragsleistung zu den Kosten des Kirchenumbaues in Frauenhain,
wegen Uberlassung der Ablösungskapitalien für die aus Wainsdorf stammenden
Dezem= und anderen Gesälle und wegen Erhebung von Ostereiern für das
Dialonat und äbnliche Gefälle einschließlich etwaiger Rückstände.
aus.
Magdeburg, den 20. Februar 1905. Dresden, den 21. Februar 1905.
(L. S.) Dr. Bacmeister, (L. S.) Dr. Wilbelm Franz Fürchtegott Böhme.
Konstsiorialrat.