Full text : Der Friedensvertrag von Versailles

14  Tage  nach  dem  Inkrafttreten  des  vorliegenden  Vertrages  zusammen,
um  an  Ort  und  Stelle  die  Grenzlinie  zwischen  Polen  und  dem  Tschecho-Slowakischen
  Staate  zu  ziehen.

Die  Kommission  entscheidet  mit  Stimmenmehrheit;  ihre  Beschlüsse
find  für  die  Beteiligten  bindend.

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I]  an  Tschechoflowaken  ,  Teil  erst  Volksabstimmung)  —  Volksabstimmung,
b  zu  Polen  oder  Deutschland

Deutschland  erklärt  hiermit  seinen  Verzicht  zugunsten  des
Tschecho-Slowakischen  Staates  auf  alle  seine  Rechte  und  Ansprüche
an  den  von  nachstehend  angeführten  Grenzen  umfaßten  Teil  des
Kreises  Leobschütz,  für  den  Fall,  daß  infolge  der  Grenzfestsetzung
zwischen  Deutschland  und  Polen  der  betreffende  Teil  jenes  Kreises
von  Deutschland  abgesondert  bliebe:

beginnend  bei  dem  Südostende  des  vorspringenden  Winkels
der  ehemaligen  österreichischen  Grenze  ungefähr  5  Kilometer
  westlich  von  Leobschütz  nach  Süden  und  bis  zu  einem
Treffpunkte  mit  der  Grenze  zwischen  den  Kreisen  Leobschütz
und  Ratibor:

die  frühere  Grenze  zwischen  Deutschland  und  Österreich-Ungarn;
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