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Braunschweig-Lüneburgischen Landeslotterie, zu vertreiben und die hierzu nötigen
Anordnungen nach Maßgabe dieses Vertrags schon vor dessen Inkrafttreten
zu treffen.
Artikel 10.
Dieser Vertrag soll beiderseits zur Genehmigung vorgelegt werden; der
Austausch der Ratifikationsurkunden soll sobald wie möglich in Berlin bewirkt
werden.
Dessen zu Urkund haben die beiderseitigen Kommissare den gegenwärtigen
Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen zu Berlin, den 18. Mai 1906.
Siegel) Georg Strutz. (Siegel) Martin Donandt.
Eiegel) Paul Eckardt.
— — —
Schlußprotokoll
zum
Staatsvertrage vom 18. Mai 1906.
Die unterzeichneten Kommissare waren heute zusammengetreten, um zum Abschluß
und zur Vollziehung des wegen Regelung der Lotterieverhältnisse zwischen dem
Königreiche Preußen und der Freien Hansestadt Bremen vereinbarten Staats-
vertrags zu schreiten.
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende, mit den
Vereinbarungen des Vertrags selbst gleich verbindliche Erklärungen aufgenommen
worden:
I
Alle Bestimmungen des Vertrags gelten nicht nur für die derzeitige Königlich
Preußische Klassenlotterie, sondern auch für alle während der Dauer des Vertrags
von der Königlich Preußischen Regierung etwa zum Ersatz oder infolge gänzlicher
oder teilweiser Umgestaltung der Königlich Preußischen Klassenlotterie für Rechnung
ihrer Staatskasse noch veranstalteten Geldlotterien.