Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

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1.  Juni  1908  in  Kraft  tritt.  Die  Freie  Hansestadt  Bremen  erklärt  schon  jetzt
ihr  Einverständnis  damit,  daß  in  diesem  Falle  auch  der  gegenwärtige  Staatsvertrag
  am  1.  Juni  1908  in  Kraft  tritt,  sofern  ihr  die  Mitteilung  von  dem  Vorliegen
  des  im  ersten  Satze  bezeichneten  Falles  bis  zum  1.  Januar  1908  zugeht.

In  dem  im  vorstehenden  Absatze  vorgesehenen  Falle  treten  an  die  Stelle
der  in  dem  gegenwärtigen  Vertrag  und  dem  Schlußprotokolle  zu  demselben  bestimmten
  Termine  des  Jahres  1909  die  entsprechenden  des  Jahres  1908.  Ebenso
erfolgt  dann  die  Feststellung  der  Rente  nach  Artikel  6  Abs.  4  zum  ersten  Male
für  das  Jahr  vom  1.  Juni  1912  bis  zum  31.  Mai  1913  und  beginnt  die  im
Artikel  9  Abs.  2  der  Preußischen  Regierung  eingeräumte  Befugnis  zum  Losevertriebe
  mit  Beendigung  der  Ziehung  der  144.  Braunschweig-Lüneburgischen
Landeslotterie.

Die  mit  dem  vereinbarten  Entwurf  übereinstimmend  befundenen  zwei  Ausfertigungen
  des  Vertrags  sind  hierauf  von  den  beiderseitigen  Kommissaren  unterzeichnet
  und  untersiegelt  worden,  und  es  haben  die  Königlich  Preußischen
Kommissare  und  der  Bremische  Kommissar  je  eine  Ausfertigung  des  Vertrags
und  des  Schlußprotokolls  entgegengenommen.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  18.  Mai  1906.

Georg  Strutz.  Martin  Donandt.
Paul  Eckardt.

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(Nr.  10769.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Natifikation  der  zwischen  Preußen  und  Braunschweig
  sowie  zwischen  Preußen  und  Bremen  am  18.  Mai  1906  zur  Regelung
der  Lotterieverhältnisse  abgeschlossenen  Staatsverträge  und  den  Austausch
der  Ratifikationsurkunden  zu  diesen  Verträgen.  Vom  18.  November  1906.

D.  vorstehend  nebst  den  dazu  gehörigen  Schlußprotokollen  abgedruckten,  zwischen

Preußen  und  Braunschweig  sowie  zwischen  Preußen  und  Bremen  am  18.  Mai  1906

zur  Regelung  der  Lotterieverhältnisse  abgeschlossenen  Staatsverträge  sind  ratifiziert

worden.  Die  Ratifikationsurkunden  sind  in  Berlin  ausgetauscht  worden  zwischen

Preußen  und  Braunschweig  am  30.  v.  M.,  zwischen  Preußen  und  Bremen  am

16.  d.  M.

Berlin,  den  18.  November  1906.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenbeiten.
In  Vertretung:
von  Tschirschky  und  Bögendorff.

Nedigiert  im  Bureau  des  Staatsministeriums.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

Vestekrnien  auf  einzelne  Smu#ke  der  Gesetz  ammlung  sind  an  das  Rönigl.  Gesetzsammlungsamt  in  Berlin  W.#  zu  richien.